Deeskalieren und ruhig bleiben.

Durran, Samstag, 26.01.2019, 16:44 (vor 1910 Tagen) @ Ötzi3965 Views

Grundsätzlich gilt, Kauf bricht Miete nicht. Aber ein Mietverhältnis muss ja auch begründet und beweisbar sein. Die Junkies müssten also einen Nachweis eines wie auch immer vorhandenen und vor allem rechtsgültigen Mietvertrages
erbringen. Das wären bspw. Kontoauszüge mit regelmäßigen Mietzahlungen an den derzeitigen Eigentümer. Gibt es hier überhaupt Zahlungen.

Du musst also versuchen zunächst den Eigentümer raus zu bekommen und den Kaufvertrag zu erfüllen, also zu zahlen.

Alles andere kann man dann regeln. Sollte es tatsächlich einen Mietvertrag geben musst du schlimmstenfalls diesen wegen Eigenbedarf kündigen. Oder falls zwei Monatsmieten nicht gezahlt wurden dann fristlos das Mietverhältnis. Ziehen die dann in 2 Wochen nicht aus folgt die Räumungsklage. Geht alles ohne Anwalt, die Klageschriften kann man selbst verfassen und der Spaß kostet nicht die Welt.

Die Räumungsklage kann man dann noch mit einer zu erbringenden Sicherheitsleistung verbinden, die Mieter müssen während der Zeit ab Klageerhebung die Miete pünktlichst an das Gericht überweisen. Passiert das nicht, kannst du gleich den Gerichtsvollzieher losschicken.

Aber so weit muss es nicht kommen. Werde doch einfach selbst aktiv und suche dem Mann eine passende Wohnung. Biete ihm noch Hilfe beim Umzug an.
Dann hast du es doch selbst in der Hand wann und ob er auszieht. Und mit dem Auszug kann schon mal der Strom abgemeldet werden. Dann bittest du die Untermieter auszuziehen. Dann bist du der Eigentümer und die Miete muss auf dein Konto. Dann wird man sehen was passiert und kann wie oben geschrieben gerichtlich vorgehen.

Vorsicht. Keine eigenmächtigen Handlungen wie Strom , Wasser abstellen oder Schlösser austauschen. Sowas geht absolut nach hinten los und wird teuer. Bei sowas werden die Richter mehr als böse und die drücken dir einen Kostenblock rein ohne Ende.

Der Rechtsweg dauert heute auch nicht mehr so lange wie man denkt.


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