Der Denkfehler

Mephistopheles, Mittwoch, 07.11.2018, 22:13 (vor 1989 Tagen) @ Silke3584 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Mittwoch, 07.11.2018, 22:55

Dadurch, dass der Machthalter (des Machterhalts wegen) gezwungen war,
nicht mehr nur Waren, sondern Geld als Abgabe festzusetzten (Anfangs
mit festen Paritäten zu Gerste etc. / siehe Tarife), waren die
Abgabepflichtigen folglich dazu gezwungen alle (ver)handelbaren Güter
in Geld zu bewerten. Der Geldwert von Gütern entstand nicht
dadurch, dass man Geld bereits besaß, sondern eben dadurch, dass man es
nicht besaß, man aber gezwungen war, es dem Machthalter als Abgabe zum
vorgegebenen Termin zu liefern.

Es gibt keinerlei Zwang nirgendwo.

Niemand ist - als natürliche Person - gezwungen, irgendeine Abgabe in Geldform zu leisten. Alle diese Abgaben setzen in irgendeiner Form aktives Tun voraus, bevor Abgabepflicht entsteht.
Beispiele:
Angenommen, es sammelt einer Wildfrüchte ==>keine Abgabepflicht. Erst in dem Moment, wo er sie auf dem Markt verkauft, ist er umsatzsteuerpflichtig.
Angenommen, es hat einer eine Jagdlizenz und erlegt Wildtiere ==>keine Abgabepflicht. Erst in dem Moment, wo er sie auf dem Markt verkauft, ist er umsatzsteuerpflichtig.
Angenommen, es übernachtet einer in der Wildnis ==>keine Abgabepflicht. Erst in dem Moment, wo er sich diese Wildnis als Grund- und Bodeneigentum eintragen lässt, fällt Grundsteuer an.
Angenommen, er betreibt auf seinem Grund und Boden Landwirtschaft ==>keine Abgabepflicht. Erst in dem Moment, wo er sie auf dem Markt verkauft, ist er umsatzsteuerpflichtig.
Angenommen, er baut sich auf seinem Grund und Boden ein Haus ==>keine Abgabepflicht. Erst in dem Moment, wo er Arbeiter dafür beschäftigt, muss er Lohnsteuer und Sozialabgaben bezahlen.
Angenommen, er behält die Produkte, welche die Arbeiter produzieren, nach Bezahlung des Lohnes für sich ==>keine Abgabepflicht. Erst in dem Moment, wo er sie verkauft, ist er umsatzsteuerpflichtig.

Wir sehen, bei jedem Abgaben verursachenden Tatbestand ist vorher aktives und aus freiem willen gewolltes Handeln des Abgabepflichtigen erforderlich. Ohne dieses Handeln hat der Staat kein Recht, Abgaben zu fordern.
Der Staat kann auch niemanden dazu zwingen, so zu handeln, dass er Abgaben bezahlen muss. Jede Abgabe setzt freiwilliges Handeln des Abgabepflichtigen voraus. Und die wollen sich ihre Freiheit, Abgaben und Steuern bezahlen zu dürfen, partout nicht nehmen lassen.

Gruß Mephistopheles


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