Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis.

Durran, Donnerstag, 26.07.2018, 22:09 (vor 2102 Tagen) @ KatzeMinkaMorle1375 Views

Ich habe ähnliche Probleme und daher etwas Einblick.

Mein Anwalt sagte mir: Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis.

Grundsätzlich gehört alles bis Eingang Stromzähler und selbiger dem Energieversorgungsunternehmen (EVU).

Alles nach dem Zähler ist deine Sache. Es gibt keinen Nutzerzwang wie etwa beim Abwasser. Insofern wird die Stromlieferung nach Abmeldung vom EVU eingestellt und der Zähler entweder versiegelt oder ausgebaut. Manchmal passiert auch gart nichts.

Natürlich versucht das EVU trotzdem weiter zu beliefern und die Grundgebühr zu kassieren. Das machen die mit diesen sogenannten Begrüßungsschreiben oder dann Rechnungen.

Man kann diese Rechnungen ignorieren wenn man gerichtsfest den Stromvertrag fristgerecht gekündigt hat.

Allerdings ist es dann doch nicht so einfach wie es hier aussieht.

Manchmal ist es besser die Grundgebühr zu bezahlen. Wenn nämlich der EVU den Zähler verplombt oder ausbaut und der entsprechende Anschluss längerfristig ausser Betrieb gesetzt wird und später doch wieder benötigt wird.

Der EVU hat eine Versorgungspflicht. Er muss dann bei einer erneuten Anmeldung des Stromanschlusses den ausgebauten Zähler kostenlos wieder einbauen und dem Neukunden Strom zur Verfügung stellen.

Aber dafür benötigt man ein so genanntes Wiederinbetriebnahmeprotokoll.
Also der Neukunde. Und der muss dann seine installierte Anlage von einem geprüften und vom EVU zugelassenen Elektrofachbetrieb abnehmen lassen.
Wenn nun die Elektroanlage älter ist und nicht mehr dem heutigen Parametern entspricht bekommt man die Anlage nicht mehr zugelassen.

Dann heißt es Neuinstallation. Der Bestandsschutz einer alten Anlage wäre damit entfallen. Und das kann dann eben auch teuer werden. Das sollte man sich also gut überlegen.


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