Völkerrecht

Manuel H., Sonntag, 22.07.2018, 07:59 (vor 2115 Tagen) @ Martin3143 Views

Nach Völkerrecht unterstehen die BRD-Soldaten ausländischer Staatsbürgerschaft immer dem Staat, dem sie angehören. Schließt dieser Staat aus, dass seine Staatsbürger in fremden Armeen dienen, machen sich unsere Soldaten strafbar.
Die mutmaßlich 30% Moslems, die in der BRD-Armee dienen, dürften mehrheitlich türkische Staatsbürger (mit deutschem Zweitpass) sein. Erdogan hat über diese Soldaten die eigentliche Befehlsgewalt. Im Falle eines Konflikts würden diese BRD-Soldaten als Fahnenflüchtige standrechtlich erschossen werden können, wenn sie ihre Waffen nicht für die Interessen ihres Staates (Türkei) verwendeten.

Im Rahmen der Feindstaatenklausel der UNO genießen deutsche Soldaten völkerrechtlich sowieso nicht das "Recht" der Soldaten, sondern gelten völkerrechtlich als irreguläre Freischärler für die keinerlei Schutzgesetze gelten (Genfer Konvention usw.). Das ist auch der Grund, weshalb alle BRD-Soldaten unter Nato-Oberbefehl im Ausland töten, denn nur als Nato-Soldaten sind sie keine vogelfreien Freischärler.

Im Zuge der genozidalen Auflösung Deutschlands und des deutschen Volkes ist die Aufnahme Staatsfremder regelrecht Pflicht.

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Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com


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