Jain ...
Die Erfüllung einer Geldforderung mit € darf nicht abgelehnt werden,
wenn man keine rechtlichen Nachteile erleiden will.
Das gilt scheinbar nicht für die GEZ. Da erleidet derjenige Nachteile, der auf Barzahlung besteht, und das, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, eine Leistung bestellt, oder in Anspruch genommen zu haben.
Grüße