Verfassungswidrig
m.E. hätte so eine Äusserung den Verf. Schutz auf den Plan rufen müssen, da diese den wesentlichen Elementen des GGs der BRD wohl widerspricht.
m.E. hätte so eine Äusserung den Verf. Schutz auf den Plan rufen müssen, da diese den wesentlichen Elementen des GGs der BRD wohl widerspricht.