Ja, wobei ich mich schwer tue...

Andudu, Mittwoch, 06.12.2017, 15:56 (vor 2327 Tagen) @ Falkenauge5639 Views

Du hast nicht genau gelesen. Ich habe geschrieben: "Im Geistes- und im
Wirtschaftsleben
darf es, wenn die Selbstbestimmung des Menschen nicht
aufgehoben werden soll, keine gesetzgebenden Körperschaften geben, die
„von oben“ reglementieren, sondern nur horizontale Beratungs- und
Kooperationsorgane freier und solidarisch einander zugewandter Bürger."

..."Wirtschaftsleben" einzugrenzen. In einer hoch arbeitsteiligen, von einem funktionierenden Geld- und Steuersystem abhängigen, Gesellschaft, kann man diese Trennung m.E. gar nicht machen. Zumindest kann ich sie mir nicht vorstellen. Wie z.B. schädlicher Kapital(und damit Macht)akkumulation begegnen, ohne ins Wirtschaftsleben einzugreifen? Wie die Ausnutzung wirtschaftlicher Macht unterbinden oder etwa einen Missbrauch der Allmende, z.B. Umweltverschmutzung, usw.?

Das bedeutet, dass im davon zu unterscheidenden Staat im engeren Sinne,
der auf das Recht zu reduzieren ist, selbstverständlich eben durch das
Recht äußere und innere Sicherheit zu gewährleisten sind. Dafür ist
natürlich ein Parlament notwendig.

Ja, oder etwas in der Art, welches sich über Volksabstimmungen demokratisch abzusichern hat.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung