Für München gilt...

Andudu, Freitag, 06.10.2017, 14:14 (vor 2404 Tagen) @ Dan the Man2554 Views

"Im Juli 1989 erließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verschärfte Nachtflugbeschränkungen. Am Flughafen München gilt kein striktes Nachtflugverbot, sondern ein Flugverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr, von dem Post- und DFS-Vermessungsflüge ausgenommen sind. In einer Kernzeit von 0:00 bis 5:00 Uhr sind generell nur solche Flüge möglich, die aus öffentlichem Interesse heraus begründet sind. Darunter fallen so genannte Notleistungsflüge, also z. B. Polizei- und Rettungshubschrauber-Einsätze oder medizinische Notfälle. Des Weiteren sind Flugbewegungen aus Sicherheitsgründen, z. B. Sicherheitslandungen, jederzeit möglich. Auch sind in dieser Zeit Flüge mit besonderer Erlaubnis des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie durchführbar."

Dahinter würde also direkt die CSU stecken. Müsste man aber belegen.


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