Mit einem Trick

Herb, Südsteiermark, Freitag, 25.08.2017, 11:07 (vor 2408 Tagen) @ Andudu4307 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 25.08.2017, 11:18

Hallo Andudu,

Beim Verbotsverfahren gegen die Plattform wandten die Sicherheitsbehörden einen Kniff an: Förmlich soll es sich um ein Vereinsverbot handeln - die Betreiber wurden von den Behörden als Verein eingestuft.

Quelle

So kann man auch sämtliches Vermögen beschlagnahmen.

Beste Grüße, Herb

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NUR BEIM LACHEN BIEGT SICH DAS RÜCKGRAT!


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