Vielleicht sucht er....

Mephistopheles, Donnerstag, 09.03.2017, 20:57 (vor 2606 Tagen) @ Literaturhinweis4855 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Freitag, 10.03.2017, 14:07

...die Krankenversicherung nur für eine begrenzte Zeit von 2 bis 5 Jahren, evtl. für einen Partner/in?

Dann kann ihm die zukünftige langfristige Entwicklung des Tarifs mit einer relativ geringen Anzahl von Einzahlern in diesen weitgehend gleichgültig sein.
Vielleicht ist auch eine Einbürgerung geplant, die kann bei Ehe- oder Lebenspartnern nach 2 oder 3 Jahren erfolgen.

Ist die Einbürgerung erst einmal erfolgt, dann ist ein weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht mehr erforderlich.

Gruß Mephistopheles


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