Nichts Neues für Schweizer Verhältnisse

Socke ⌂, Dienstag, 21.01.2020, 22:40 (vor 1528 Tagen) @ CalBaer756 Views

Der Kunde soll erst die ordnungsgemaesse Versteuerung in einem anderen Land
schriftlich nachweisen.

Im besten Fall kann der Kunde seine Einkommensteuer nachweisen und dass er von seinem Privatgeld, seinem Nettogehalt, über Jahre die Goldanteile erworben hat. Meiner Ansicht nach sind solche Käufe dann steuerfrei, zumal er das Edelmetall ja auch über Jahre gehalten und nicht damit spekuliert hat.
Aber das kleine räuberische Bergvolk versucht es halt, der Kunde ist der Angeschmierte.

Wo sich das kleine Bergvolk auch in Milliardengröße bereichert hat, waren die Einlagen von während der schlimmen Zeit gemeuchelter Juden und sicher auch einiger Nichtjuden, welche aus dem Krieg nicht mehr zurückkamen.
Da wurden von den Banken des kleinen Bergvolks einfach Testamente, Nachlassregelungen und sonstige Papiere nicht anerkannt, die Nachkommen, so sie überhaupt von den Einlagen wussten, gingen fast allesamt leer aus. Das war schon ein gewaltiges Schurkenstück, was diese Ganoven da nach dem Kriege durchgezogen haben. Da passt diese Nummer hier mit dem Nichtaushändigen der Einlage gut ins Bild.


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