Regierung leistet Beihilfe zu Straftaten der "Flüchtlinge"

Falkenauge, Sonntag, 19.01.2020, 17:16 (vor 1530 Tagen)5764 Views

Stefan Schubert berichtete kürzlich auf Anonymus-News:

„Bei einem Massaker auf der Müllkippe der syrischen Stadt Tabka wurden 19 Menschen ermordet. Das vierköpfige Mörderkommando einer islamistischen Terrorgruppe reiste danach unbehelligt über die Balkanroute als Flüchtlinge nach Deutschland ein und wurde jahrelang vom Steuerzahler alimentiert.“
Einer von ihnen ist jetzt vom OLG Stuttgart zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden.

„Wirft man einen Blick auf die weltweiten kriegerischen Konflikte, im Nahen und Mittleren Osten, den durch saudi-arabische Aggressionen ausgelösten Bürgerkrieg im Jemen, die radikal-islamistischen Milizen in Nigeria, Mali, Somalia, Syrien, Irak und Afghanistan, den Kampf der Türkei gegen die Kurden und – als weltweiten Brandbeschleuniger – die Auseinandersetzung zwischen Israelis und Arabern, so fällt ins Auge, dass die Mehrzahl dieser Konflikte durch islamische Milizen angeführt wird.
Mithin ist davon auszugehen, dass mit dem Flüchtlingsstrom auch Zehntausende Täter aus diesen Konflikten unkontrolliert nach Deutschland eingewandert sind. ...

Durch die unkontrollierte, mehrheitlich männlich-muslimische, Masseneinwanderung wurde die Innere Sicherheit maßgeblich beeinträchtigt. So leitete der Generalbundesanwalt 2013, vor den Grenzöffnungen, lediglich 70 Terrorverfahren ein, 2018 musste hingegen ein Rekordwert von 1220 Terrorverfahren eingeräumt werden. Die höchste Zahl ist mit 884 Terrorverfahren dem Bereich »Islamischer Terrorismus« zuzuordnen. …

Innerhalb des Flüchtlingsstroms befinden sich trainierte und in Waffen und Kriegstaktik ausgebildete Islamisten ebenso wie Sprengstoffexperten und brutale Kriegsverbrecher und Mörder. Da diese Leute durch jahrelange Gräueltaten wie Exekutionen, Folter, Verstümmelungen und Vergewaltigungen vollkommen verroht sind, wird sich die Sicherheitslage in Deutschland nachhaltig verschärfen.“

https://www.anonymousnews.ru/2020/01/16/steuerzahler-syrische-kriegsverbrecher/


Die Bundesregierung hält also fortgesetzt pflicht-, verfassungs- und gesetzeswidrig die Grenzen unkontrolliert offen, so dass seit Jahren Millionen Menschen in das Land kommen können, von denen sie weiß, dass sich darunter auch Terroristen und sonstige kriminelle Straftäter befinden müssen und, wie verschiedene terroristische Anschläge und ansteigende Straftaten beweisen, auch befinden.

Im deutschen Strafrecht gibt es den Tatbestand der Beihilfe nach § 27 StGB. Danach wird als Gehilfe eines Straftäters „bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.“
Unter Hilfeleistung ist jede pflichtwidrige Handlung zu verstehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv ermöglicht, fördert oder erleichtert. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieses Verhalten für den Haupttäter erkennbar ist oder nicht, sodass auch die heimliche Beihilfe die Voraussetzungen erfüllt.

Wenn z.B. der vorsätzliche Einbruch eines Täters in einen Supermarkt dadurch ermöglicht oder erleichtert wird, dass ein Angestellter abends die Außentür zum Lager pflichtwidrig nicht abgeschlossen hat, weil er dem Chef nach einem Streit eins auswischen will und mindestens einen Einbruch billigend in Kauf nimmt, macht er sich der vorsätzlichen Beihilfe schuldig.

Die Regierung ermöglicht und fördert durch ihre verfassungs- also pflichtwidrige Handlung der unkontrollierten Grenzöffnung deren Straftaten in Deutschland. Dabei spielt keine Rolle, dass ihre Hilfeleistung für den Erfolg der Straftaten selbst nicht ursächlich ist. Entscheidend ist, dass sie diese hier überhaupt erst möglich macht und begünstigt.

Die Regierungsmitglieder, zumindest die Bundeskanzlerin und der jeweilige Bundesinnenminister, gehören m.E. vor Gericht und wegen Beihilfe zu noch im Einzelnen festzustellender in die Tausende gehender Straftaten verurteilt.
Vgl.:
Regierung fördert Straftaten


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