AGB gilt doch nur für Kunde=ÖRR?!

QuerDenker, Mittwoch, 15.01.2020, 15:28 (vor 1525 Tagen) @ Otto Lidenbrock3537 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.01.2020, 15:31

Hallo Otto Lidenbrock,

sind. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass in klar abgegrenzten Bereichen
aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die
Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird (OVG
Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.6.2017, 2 A 1351/16).

Nur dass der 'Beitragservice' ja offenkundig KEINE 'Verwaltungsentität' ist!

Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erhalten Sie weiterhin eine
Zahlungsaufforderung. Sie können dann den Rundfunkbeitrag überweisen
oder bei Banken und Sparkassen bar auf eines der Abwicklungskonten von ARD,
ZDF und DRadio einzahlen.
Bitte beachten Sie, dass Kreditinstitute für
die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto in aller Regel eine
Bearbeitungsgebühr verlangen. Diese Gebühr wird nicht von uns erhoben,
sondern ist in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts
festgelegt.

Die AGB gilt nur (per Unterschrift bei Kontoeröffnung usw.) für den Kunden/Kontoinhaber/Kontobegünstigten der Bank - und da ja 'Beitragsservice' weder 'Verwaltungsentität' noch sonstige 'fiskalische Entität' sein soll, sind 'Kunde' dann ja wohl ARD-Teile wie NDR/WDR/... bzw. ZDF bzw. DRadio?
Da bei Barzahlung ja - vgl. auch Parallelpostings - keine Kosten/Gebühren anfallen DÜRFEN - trägt alle etwaigen Bankgebühren dann eben dieser Kontoinhaber/Kontobegünstigter.

Nebenfrage:
Wer ist dann eigentlich formaler Arbeitgeber der Mitarbeiter des 'Beitragsservice' und damit haftend/verantwortlich für Beitragszahlungen an Sozialversicherung usw. aber damit eben auch haftend/verantwortlich für eine Verweigerung der GEBÜHRENFREIEN Bargeldzahlung durch diese Mitarbeiter?

Wie soll ich nun weiter verfahren? Bei Steinhöfel und Häring finde ich
nichts darüber.

Solange die Bank das gebührenfrei annimmt und/oder Du etwaige Gebühren mittels Abzug ohne Rechtsfolgen durchreichen kannst hätte BS/GEZ damit den 'Zugzwang' wohl bei Dir.......

Beste Grüße

QuerDenker

--
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