Die GEZ hat geantwortet: Ich darf mit Bargeld zahlen!

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Mittwoch, 15.01.2020, 14:01 (vor 1525 Tagen)5985 Views

So, nachdem ich dem Beitragsservice nach Empfehlung des Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel meine "Neujahrsgrüße" geschickt hatte in denen ich auf Bezahlung mit Bargeld bestand, habe ich bereits heute eine Antwort erhalten. Anscheinend ist der "Beitragsservice" doch nicht annähernd so überfordert, wie sich das Herr Steinhöfel von der Aktion erhofft hatte und vor allem - ich darf mit Bargeld zahlen!

Die Begründung lautet wie folgt:

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie möchten die Rundfunkbeiträge bar zahlen.

Bitte berücksichtigen Sie: Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der Rundfunkstaatsvertrag (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr,. 2) in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Die Satzungsbefugnis umfasst auch die Zahlungsweise. Gemäß Â§ 10 Abs. 2 der Beitragssatzungen kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug, Einzelüberweisung oder Dauerüberweisung entrichtet werden. Eine Bargeldzahlung ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.

Auch aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz lässt sich kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags ableiten. Die Vorschrift betrifft die Notenausgabe durch die Deutsche Bundesbank und sieht vor, dass „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ sind. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.6.2017, 2 A 1351/16).

Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erhalten Sie weiterhin eine Zahlungsaufforderung. Sie können dann den Rundfunkbeitrag überweisen oder bei Banken und Sparkassen bar auf eines der Abwicklungskonten von ARD, ZDF und DRadio einzahlen. Bitte beachten Sie, dass Kreditinstitute für die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto in aller Regel eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Diese Gebühr wird nicht von uns erhoben, sondern ist in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts festgelegt.

….

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Wie soll ich nun weiter verfahren? Bei Steinhöfel und Häring finde ich nichts darüber.

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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