Fällt auch der Barbestand von Fonds im Falle eines Falles unter die Bail-In Regelung?

Vatapitta, Dienstag, 14.01.2020, 14:39 (vor 1557 Tagen)2063 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.01.2020, 14:47

Moin moin,

hier lässt sich jemand über die Tücken der Bail-In Regelung aus.
Dann gäbe es bei einem Crash kein Entrinnen aus den überbewerteten Assets.
Fonds mit einer hohen Barquote könnten diese dann bis auf 100.000 € abschreiben.

https://www.youtube.com/watch?v=Ubbfd6okLL8&feature=youtu.be

Abhilfe könnte ein ausländischer Broker schaffen.


Danke
Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/


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