Was gilt, das offizielle oder inoffizielle Recht?

Tempranillo, Montag, 06.01.2020, 22:45 (vor 1543 Tagen) @ Dieter2234 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 06.01.2020, 22:49

Hallo Dieter,

das geschriebene Recht gilt.

Wo bitte? In der OMF-BRD leider nicht.

Wenn es ernst wird, gilt das inoffizielle Recht.

Frédéric Haziza sieht das wie ich. Im Treppenhaus des Pariser Justizpalasts bellte er Alain Soral ein *unsere Form der Justiz wird sich durchsetzen* entgegen (la justice à nous va passer); wurde hier am 3.10.2018 dargestellt.

Die in ihrer arroganten Selbstgefälligkeit dem Anschein nach an Hybris grenzende Aussage hat sich später bestätigt. Haziza gewann den Prozeß, Soral mußte zahlen.

Unter Heranziehung der Paragraphen des Straf- und Zivilrechts kann man das nicht erklären. Sobald man aber annimmt, daß in manchen Fällen nach den Rechtsprinzipien der Thorah und des Talmud geurteilt wird, kann man auf einmal alles erklären.

Nur es fehlt die Institution, die es
selbständig ohne Fremdeinwirkung einfordern kann. Es fehlt die
unabhängige Staatsanwaltschaft. - und ohne passende Anklage kann es
keinen Rechtsspruch geben, selbst wenn Richter wollten.

Was hilft eine unabhängige Staatsanwaltschaft, die sich als Filiale des Kahal und Sanhedrin versteht?

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).


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