Es geht um die Rundfunkanstalt

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Donnerstag, 02.01.2020, 09:02 (vor 1576 Tagen) @ XERXES2601 Views

Natürlich kann die GEZ Barzahlung anbieten...Und zwar bei verschiedenen
Banken, wo sie ein Konto hat. Auch gebührenfrei.
Hat meine Oma schon gemacht, bei der Post (hieß damals noch
Postscheckkonto)!

Es geht wohl nicht um die Barzahlung an sich, sondern darum, wer der Empfänger dieser Barzahlung ist, nämlich nicht die Rundfunkanstalt, der man den Beitrag schuldet, sondern der selbst nicht rechtsfähige "Beitragsservice". Deshalb soll man erst dann zahlen, wenn man Post vom eigentlichen Gläubiger bekommt, nämlich der zuständigen Rundfunkanstalt.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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