Zusammenfassung Rente

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 15.12.2019, 07:40 (vor 1566 Tagen) @ helmut-11487 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 15.12.2019, 08:06

Also es steht fest, dass man als im Ausland lebender Rentner einmal jährlich eine Bescheinigung nach Deutschland schicken muss, aus der hervorgeht, dass man noch lebt. Ob das auch für die Rentner im Inland gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Das Argument (telefonisch bei meiner zuständigen Rentenstelle) wortwörtlich:

„Sie glauben gar nicht, wie viel und wie oft wir da beschissen werden“

Das Argument meines guten Bekannten:

Es kam vor, dass ein Rentenbezieher unentdeckt tot in seiner Wohnung lag, die Rente kam weiter, und alle Zahlungen gingen per Dauerauftrag. Der Rekord liegt bei 7 Jahren, sofern der noch nicht überboten wurde. Fälle wo ein Verwandter nach dem Ableben des Rentenbeziehers noch jahrelang die Rente kassiert hat, waren immer ne Schlagzeile in der BILD wert.

Mag sein. Wobei das „unentdeckt tot in der Wohnung liegend“ ich eher für Deutschland einordne, hier in RO ist das wohl kaum der Fall. Da lebt man noch anders in der Nachbarschaft, - auch bei alleinstehend lebenden Personen, mögen sie noch so skurril sein, wird deren Ableben spätestens am 2. Tag entdeckt, wenn man sich fragt, warum man den oder die nicht gestern beim Einkaufen oder sonst wo gesehen hat.

Überhaupt haben die Ausländer (nicht nur die Deutschstämmigen) im fremden Land einen anderen Zusammenhalt und andere Kommunikation untereinander. Betrug ist immer möglich, - aber z.B. in RO verdammt schwer. Selbst, wenn man Bankkarte und Passwort hat, - die Überwachung, auch über Kameras, ist hier intensiver. Wenn die Kamera z.B. das Gesicht des Menschen am Bankomat nicht als vollständiges Gesicht „erkennen“ kann, gibt’s keine Penunzen. Manche stellen auch schon auf Fingerabdruck um.

Überhaupt wundert es mich, dass hier keine gesetzlichen Regelungen für Ausländer getroffen werden. D.h., wenn da einer verstorben ist, - irgendwer stellt dann ja den Totenschein aus (Krankenhaus, Hausarzt), - dass in dem Fall zwingend das zuständige Konsulat im Land informiert werden muss. Der Rest läuft dann übers Netzwerk.

Beim Rumänen in RO geht’s automatisch. Einlieferung ins Krankenhaus, - Personalausweis wird während des Aufenthaltes dort einbehalten, im Falle des Ablebens wird der automatisch an die zuständigen Stellen geschickt, die Angehörigen bekommen den gar nicht mehr in die Hand. Jeder Energielieferer (Gas, Strom) kann das über ein bestimmtes System im Net abfragen, ob der Staatsbürger xy noch lebt.

Das, was mich persönlich bei dieser Prozedur stört:

- Mein Rentenantrag war vom Januar 2019. Da hat man sehr wohl gesehen, in welchen physischen Zustand ich bin. Bereits nach etwas mehr als einem halben Jahr die Lebensüberprüfung zu verlangen, halte ich für übertrieben. Mitte 2020 wäre vollkommen ausreichend gewesen.

- Man kann nur einen Wohnsitz im Ausland angeben, obwohl man vielleicht in mehreren Staaten gemeldet ist und sich unterschiedlich lang dort aufhält.

- Auch bei Angabe eines Auslandswohnsitzes bei der Einreichung des Rentenantrags wird man nicht auf die zukünftige Abgabe der Lebensbescheinigung hingewiesen, - weder mündlich, noch in einem Formblatt oder sonst was. Zumindest ich habe nichts dergleichen bekommen, sonst hätte ich das ja gewusst.

- Obwohl man beim Rentenantrag auf Anforderung seine Mailadresse angegeben hat, wird diese nicht zur Kommunikation verwendet. Angeblich aus Datenschutzgründen. Halte ich für Schwachsinn. Warum: Telefonisch bekomme ich unter Angabe meines Namens und der RVNr. jede gewünschte Auskunft bei der zuständigen Rentenstelle. Wenn ich letztere nicht kenne, werde ich unter Angabe der beiden Kriterien solange weiterverbunden, bis ich beim zuständigen Sachbearbeiter bin.

In jeder Firma, in der ich in D gearbeitet habe, gibt’s eine Buchhaltung. Dort liegt meine SVNr. auf, die ja mit der RVNr. identisch ist. Jede Putzhilfe, wenn sie halbwegs auf Draht ist, kann die am Abend, wenn sie ihrer Tätigkeit nachgeht und niemand im Büro ist, abgreifen, und dann bekommt jeder männliche Anrufer unter diesen Angaben jede gewünschte Auskunft. Datenschutz?

Warum funktioniert das bei den Österreichern? Da gibt’s spezielle Formulare dafür, eine bestimmte Prozedur, und dann läuft das klaglos, auch bei der Krankenkasse usw. Das mit der Briefzustellung ist sicherer? Beispiel RO: Wenn unsere Posttante am Werk ist, dann ja. Wenn die krank oder im Urlaub ist, dann kommt die Aushilfe. Was wir da schon alles erlebt haben, - an Zustellungsfehlern, - abenteuerlich.

Ich vermute, weil diese Lebensbescheinigung an eine Einrichtung der Deutschen Post gehen muss (nicht an die Rentenstelle der DRV), dass hier ein Eckstein zementiert wurde, um der Deutschen Post die Existenzberechtigung zu sichern.

Wie sieht das in anderen Ländern aus, - hier ein paar Mailzuschriften:

- Thailand:

Ich muss für meine andere Lebensbescheinigung zwingend zur Deutschen Botschaft in Bangkok, zum Glück sind das nur 180 Kilometer one way, wegen dem Verkehr in Bangkok 4 Stunden. Der größte Teil der hier lebenden Auslandsrentner, so auch ich, muss ohnehin zu ihrer jeweiligen Botschaft, um die so genannte Rentenbescheinigung (Höhe der jährlichen Summe ausgewiesen in Landeswährung) zu bekommen.

In den Touristenpunkten Pattaya, Phuket und auch in Chiang Mai im Norden sitzen Österreichische Honorarkonsule, die auch für Deutsche und Schweizer alles abstempeln.

Und so mancher Rentner hier hat 800+ Kilometer one way vor sich, das bedeutet hier 12 – 14 Stunden hinter dem Lenkrad und Übernachtung. Hier muss man sich auch alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden, und in der Regel gibt es pro Bundesland nur ein Office. In meinem Fall nur 60 Kilometer one way. Diesbezüglich haben dazu viele Rentner hier auch einen Tagestrip vor sich.

Hier in TH ist auf Grund einer neuen Bestimmung allen Behörden untersagt worden etwas zu beglaubigen, was nicht in die Landessprache übersetzt wurde. Diese Übersetzung muss von einem eingetragenen vereidigten Übersetzer sein, und muss dazu von einer Botschaft, oder einem Konsulat beglaubigt werden. Es war vorher durchaus mal möglich, dass irgendein Polizeibeamter im Dorf gegen -Tee-Gebühr- gefällig war

Aber (letzte Meldung aus Thailand):

Wie ich klar stellte hat man in Thailand wohl immer die Chance die Lebensbescheinigung der DRV bei der Bankfiliale beglaubigt zu bekommen, auf deren Konto die Rente eingeht. Wenn nicht, ja dann könnte es krass werden.

- Namibia (DSWA):

Dort geht’s anscheinend problemloser, wie mir mein Bekannter aus dem Land schreibt. Abhängig davon, wie weit man eben von den maßgeblichen Städten entfernt wohnt, ist dann der Aufwand dementsprechend. Er hat mir diesen link geschickt:

https://windhuk.diplo.de/na-de/service/lebensbescheinigungen/956822

- Schweiz:

Text der Zuschrift:

ich lebe seit einigen Jahren gut in der Schweiz auf der Flucht vor Hartz4 in D (meine Fähigkeiten als Handwerker, nicht meine vier Hochschulstudien mit anschließender jahrelanger Praxis haben mich hier in der teuren Schweiz bisher überleben lassen, da bin ich bei Dir). Ich bekomme auch regelmäßig von der Rentenkasse eine "Lebensbescheinigung" zugesandt. Ich lasse sie dann kostenlos vom Pfarrer unterschreiben und abstempeln, das war es dann um meine deutsche magere Rente weiter zu beziehen.

Nun, diese Info resp. der Tipp mit dem Pfarrer ist für mich ein Gewinn. Die Kirchen sind bei mir im Zentrum in unmittelbarer Umgebung, ich kann mir den Pfarrer aussuchen, der das dann unterschreibt, - weil wir in unserer Familie alle drei Konfessionen vertreten haben. Die zuständigen Pfarrer sind auch von Zeit zu Zeit, besonders zu Jahresbeginn, bei mir zuhause Gast, weil wir uns da über ökumenische Themen unterhalten. Vereinfacht also das Ganze für mich enorm, - brauche also nicht mehr den Bürgermeister zu belästigen.

Nun, damit ist das Thema für mich abgehakt, ich weiß, was ich in Zukunft zu tun und zu lassen habe. Möglicherweise habe ich so manchem mit diesen Infos geholfen.

Danke für die Zuschriften auf mein Mail!

Nachtrag:

Als ich meinen Schrieb schon fertig hatte, bekam ich nochmal eine Info aufs Mail, die da lautet:

Keine Lebensbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie in Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz oder Spanien leben. Die Behörden dort melden den Tod des Berechtigten automatisch.

Das stellt wieder einiges auf den Kopf. Muss mich mal schlau machen, warum die mir dann wg. Nichtvorlage dieser Bescheinigung bei der gemeldeten Auslandsadresse in Österreich die Rente gesperrt haben. Lt. telefonischer Auskunft eben wg. des Fehlens dieser Bescheinigung.

Aber, - das geht nun schon ins Detail, und interessiert wohl kaum mehr hier jemanden. Trotzdem zeigt es das Tohuwabohu auf, dass hier manchmal abläuft und bestätigt letztlich die These von NST, dass man als Rentner automatisch zum Bittsteller wird.


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