Nachtrag: Höhe der zu zahlenden Fondssteuer ab 2. Januar

Stagflati, Samstag, 14.12.2019, 11:47 (vor 1567 Tagen) @ Stagflati2288 Views

Hier noch folgende Zusatzinfo, sozusagen zur Beruhigung: Besteuert wird nicht der gesamte Wertzuwachs des Aktien-ETFs oder aktiven Aktienfonds/Mischfonds im Jahr 2019, sondern nur der auf Basis der Vorabpauschalen-Steuer-Berechnung ermittelte Betrag. Nur für diesen ist dann Abgeltungsteuer plus Soli zu zahlen.

Zahlbar sind somit nur 0,1124 % der angelegten Summe, die am bzw. ab dem 2. Januar 2020 fällig werden, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag erteilt ist.

Es errechnet sich wie folgt (Beispiel):

Wert der Fondsanteile zum 1.1.2019: 10.000 €
Daraus errechnet sich eine Vorabpauschale in Höhe von 121,80 €, und zwar über folgenden Rechenweg: 20.000 € mal 0,0087 (Basiszins) x 0,7 (Teilfreistellung) = 60,90 € Vorabpauschale. Auf diesen Betrag ist rechnerisch nochmals die Teilfreistellung in Höhe von 30% anzurechnen, also 60,90 mal 0,7, macht 42,63 €. Auf diese Summe ist nun Abgeltungsteuer plus Soli zu zahlen, macht also 26,375 % dieser Summe = 11,24 €.

Zur Anwendung kommt das nur, weil die Wertsteigerung des Fonds im Jahr 2019 größer als die Vorabpauschale ist.

Wurde der Fonds unterjährig erworben, wird die Vorabpauschale nur zeitanteilig ermittelt bzw. angewendet.

Gruß

Stagflati


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