Deutschland und die Auslandsrentner

helmut-1, Siebenbürgen, Freitag, 13.12.2019, 18:55 (vor 1586 Tagen)4264 Views

Ich hab mich mal wieder geärgert, und mich auch gewundert, - aber trotzdem kapier ich so manches nicht.

Worum gehts:

Da krieg ich seit Beginn dieses Jahres meine Rentenzahlungen, aus Deutschland, aus Österreich, - dort, wo ich eben unselbständig gearbeitet habe. Viel ist es ja nicht, ich hab ja nur soviel einbezahlt, dass ich den Fuß in der Tür habe. Dass die Summen, die man da Monat für Monat einbezahlt, niemals zurückkommen, das habe ich bereits in den 80er Jahren gerochen und mich danach gerichtet. Danach habe ich das Geld für meine Altersvorsorge anders angelegt.

Nun stelle ich fest, dass die Rentenzahlung für den November nicht gekommen ist. Welch Wunder. War ich vielleicht böse, oder habe ich zuviel Böses im Gelben geschrieben? Ich ging der Sache auf den Grund, was nicht ganz einfach war.

Dort, wo ich meinen Rentenantrag einschl. der Vorlage sämtlicher Papiere gestellt habe, hatte man keine Erklärung dafür. Dieser Anruf war also umsonst. Dann habe ich bei der Stelle angerufen, die für die Rentner mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist. Die Servicenummer funktioniert aus dem Ausland da nicht, die kann man nur im Inland benützen.

Schließlich wurde ich doch nach mehrmaligen hin- und herverbinden von jemanden bedient, der sich auskennt. Dabei stellte sich heraus, dass man mir brieflich auf meine österr. Adresse mitgeteilt hat, ich müsste einen Nachweis erbringen, dass ich noch lebe. Eine Art "Lebensbescheinigung". Da ich mich derzeit in Österreich seltener aufhalte und mehr in Rumänien, hat mich das Ding nicht erreicht und ist im Briefkasten versauert. Ein dauernder Nachsendeauftrag ist in Österreich ziemlich kostspielig, insbesondere ins Ausland.

Damals, beim Rentenantrag, kam ich gerade aus Österreich, und der Sachbearbeiter beim Rentenantrag hat mich gefragt, welche Auslandsadresse im Formular angegeben werden soll. Eigentlich wollte ich beide Adressen, also die von Österreich und auch die von Rumänien angeben, - aber das lässt das Formular nicht zu. Ich musste mich für eine Adresse entscheiden.

Da aber auch meine E-mail-Adresse abgefragt und eingetragen wurde,- machte ich mir über die Wahl der Adresse kein Kopfweh mehr, - Mails kann ich lesen, wo ich auch immer bin.

In diesem Zusammenhang ist noch eines interessant:
Wir haben zwar schon lange die EU, aber gewisse Minimalregeln sind immer noch nicht geklärt, - z.B. was das Meldesystem betrifft. Ich melde mich in einem EU-Land an. Prinzipiell wird dann diese Adresse als Hauptwohnsitz geführt, - egal, in welchem Land. Niemand fragt, - in welchen Land hältst Du Dich überwiegend (mehr als 6 Monate) auf, und das wäre dann im Land x der Hauptwohnsitz, und im Land y hast Du dann einen Nebenwohnsitz.

Geht nicht. Ich kann in einem Land einen Nebenwohnsitz haben, wenn ich erstmal einen Hauptwohnsitz dort habe. Einen Nebenwohnsitz ohne Hauptwohnsitz gibt es nicht in den EU-Ländern.

Falsch, - in Rumänien ist das anders geregelt. Die sind den Österreichern und den Deutschen da schon weiter voraus. Da kann man sich als Ausländer mit dauerndem Wohnsitz anmelden (rum. "domiciliu") oder mit Nebenwohnsitz ("resedinta"). Das ist mit keinerlei finanziellen Verpflichtungen verbunden, auch die persönlichen Rechte des Ausländers sind dieselben.

Vielleicht weht der Wind gerade daher, nämlich vom finanziellen. Ist man in Deutschland gemeldet, dann kommt nicht nur eine Steuernummer übers Finanzamt, auch die GEZ schickt einem wunderbare Briefe. In Österreich wird man zur Müllgebühr verdonnert, und von der kann man sich auch nicht befreien lassen, - auch, wenn man nachweist, dass man sich dort kaum aufhält.

In Rumänien ist das einfacher. Dort wird die Rundfunkgebühr mit der Stromrechnung erhoben, - schon aus der Logik heraus, dass der, der keinen Strom hat, auch keinen TV oder PC bedient. Die Müllgebühr ist an die Grundsteuer gekoppelt.

Jetzt weiter zur Rente:
Man erklärte mir klipp und klar, dass es in Deutschland bei der Rentenversicherung nicht möglich sei, mit dieser Institution per Mail zu kommunizieren. Das ginge nur per Post. Auf die Frage, warum man dann meine Mailadresse abgefragt und notiert hatte, - erhielt ich keine Antwort. Man begründete das mit Datenschutz.

Datenschutz? Ich hab sofort unter Angabe meines Namens und der Versicherungsnummer sämtliche Auskünfte telefonisch erhalten, die ich benötigte. Datenschutz? Wenn das Ganze brieflich geht, und nicht per Einschreiben, dann würde mich auch der Datenschutz interessieren. Immer, wenn unsere Posttussi krank oder im urlaub ist, kommt die Vertretung. Und wo der/die manchmal die Post einwirft, das ist schon abenteuerlich.

Da aber sind die Österreicher bereits weiter. Dort kann ich mit der Pensionskasse alles per Mail klären. Wahrscheinlich haben die einen teureren Datenschutz, der mehr Sicherheit bietet, und nicht den billigen, der in Deutschland verwendet wird.[[euklid]]

Also, was ist mir übriggeblieben, - ich hab mir dieses Formular aus dem Internet heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und dann suchte ich mir jemanden, der mir das unterschreibt. Es war die Rede in den deutschen Erklärungen, dass jede staatliche Stelle im Ausland akzeptiert wird, - Stadtverwaltung, Rentenkasse, Krankenkasse, Meldeamt, Polizeidienststelle - oder was auch immer.

Der Haken: Ich bin da einen ganzen Tag herumgelaufen, - keiner kannte das Formular und keiner wollte das unterschreiben und abstempeln. Ich telefonierte mit dem Konsulat, und dort sagte man mir, dass es schon vorkommt, zwar ganz selten, aber doch, dass man da kein Gehör bei der Behörde findet. In diesem Falle müsste ich zum Konsulat fahren und mir das dort abstempeln lassen.

Jetzt habe ich doch nicht eingesehen, da mit Hin- und Rückfahrt mit insgesamt 110 km für so einen blöden Wisch da Zeit zu verplempern. Zum Glück kannte ich den Bürgermeister unserer Stadt persönlich, hab den vor Dienstbeginn beim Aufgang zum Rathaus "abgefangen", ihm das Problem erklärt, und er stempelte mir das natürlich gleich ab.

In Rumänien gilt folgendes: Jeder bei der Behörde hat Angst, dass er irgendwas falsch macht und deshalb seinen Job verliert. Die Instruktionen über die Kompetenz sind sowieso mehr als dürftig. Macht er nichts, dann macht ihm keiner einen Vorwurf (ist ja normal in Rumänien) und er kann dann auch nichts falsch machen.

Nun habe ich den Fritzen bei der Rentenanstalt per Mail und auch per Brief geschrieben, dass man mir in Zukunft die notwendigen Infos auf zwei Adressen schicken soll, - nach Österreich und nach Rumänien. Ich bin gespannt, wie das ausgeht, - ich befürchte aber, dass die damit überfordert sind.

Wenigstens habe ich rausgekriegt, dass man diese Bestätigung jährlich schicken muss. Ich werde das also ungefragt, - gewissermaßen prophylaktisch - dann nach einem Jahr ohne Aufforderung tun, - damit da nichts mehr in die Hose geht.

Wenn mich bei der ganzen Komödie was interessieren würde, dann ist es die Frage, ob man das bei den Angehörigen einer bestimmten Volksgruppe, die seit langem in Israel lebt und eine deutsche Rente bezieht, auch macht, das mit der Forderung einer Lebensbescheinigung. Diese Leute zeichnen sich nämlich durch ein sehr hohes Alter aus, meist über 100 Jahre.....


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