Gibt Bewährung

Socke ⌂, Montag, 09.12.2019, 21:10 (vor 1593 Tagen) @ Otto Lidenbrock3164 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 09.12.2019, 22:00

.. bzw. eine recht kurze Freiheitsstrafe gemäß Jugendstrafrecht. Der Typ ist, wenn überhaupt verurteilt, nach weniger als 3 Jahren wieder draußen (hier bei mir in der Gegend verbüßen die Häftlinge i.d.R. nur die Hälfte der im Urteil genannten Zeit. Nennt sich dann Weihnachtsamnestie. Im Jan. sind die Haftanstalten dann so gut wie leer.
Wenn ich dann lese, dass der auch eine libanesische und türk. Staatbürgerschaft hat, gehe ich mal davon aus, dass es sich bei diesen Sippen, Clans und Gangs um Mohammedaner handelt. Das sind doch alles nur "nette" Leute, so muss man das sehen.
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Ergänzung:
Hier ein Beispiel, wo ein Täter mit dunkelbrauner Haut Bewährung bekam.
So eine Aktion als Ur-Deutscher, da gibts etwas andere Strafen. Ein paar tausend Euro dürften dann noch obendrauf kommen und ob es mit Bewährung durchgeht möchte ich fast bezweifeln.
https://www.morgenpost.de/berlin/article226855479/Raser-Prozess-in-Berlin-13-rote-Ampel...
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Ergänzung 2:
Ist doch schön, wenn die selbsternannte Scharia-Polizei in einem der Ghettos deutscher Großstädte einschreitet und unsittliche Weibsbilder zur Ordnung ruft. Oder nicht gut?
https://www.morgenpost.de/vermischtes/article226856725/Rock-zu-kurz-Streit-ueber-Kultur...


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