Einschüchterung durch Clans

mira, Montag, 09.12.2019, 13:32 (vor 1599 Tagen) @ Lenz-Hannover3494 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 09.12.2019, 13:45

Da wäre in D wohl der Gesetztgeber gefragt, und zwar dringender als gegenwärtig z.B. bei der "Verbesserung" des Netzdurchsetzungegesetzes, um die sich Frau Lamprecht so rührend bemüht.

In den USA gibt es genau wegen u.a. dieses typischen Einschüchterungsverhaltens durch kriminelle Banden den RICO Act - 18 USC $$ 1961 - 1968. Auch für diese Art der Einschüchterung von Ermittlungsorganen kassiert man in den USA leicht bis zu 20 Jahren, wie auch für die Einschüchterung und Bedrohung von Zeugen. In D dagegen ist das alles noch rechtlich, wenigstens aber faktisch strafloses Vorfeld. Bestraft wird in den USA ab der zweiten Tat innerhalb von 10 Jahren.

Dazu wären wohl ergänzend aufenthaltsbeendende Maßnahmen erforderlich, um wenigstens die Chance zu haben, der Problematik überhaupt noch Herr zu werden.

Grüße

mira


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