Gibt's doch alles schon - sogar inkl. rechtlicher Grundlage...

Ciliegia, Sonntag, 08.12.2019, 22:18 (vor 1572 Tagen) @ HW711869 Views

Hallo HW71, hallo Forum,

"Natürlich" ist das "Main Donau Netzgebiet" (wie jedes andere Gebiet
übrigens auch) fit für die Elektromobilität, wenn, ja "wenn" ich - als
Netzbetreiber - den Ladevorgang selbst steuern kann!

Das ist aber zur Zeit (und zum Glück) noch nicht gegeben, denn aus meiner
Sicht liefe dann alles auf flächendeckende zeit- und / oder lastabhängige
"Zweiklassen"-Tarife hinaus: Wer dann unbedingt zur stromtechnischen
"Primetime" z.B. seinen Herd verwenden muss, der darf auch einen
Premium-Tarif bezahlen.

ja und? Das gibt's doch alles schon: Nachtstrom, Wärmestrom, etc. Jetzt
eben auch Ladestrom. Auf die Schnelle gesucht und für Dich gefunden (aber
es gibt sicherlich weitere Beispiele) zum Beispiel im Tarif "ERconomy
Drive" der Erlanger Stadtwerke. Schau' 'mal:

Ladestrom für Elektrofahrzeuge:

Grundpreis bzw. Zählerkosten: 6,300 €/Monat (zzgl. MwSt.)
Arbeitspreis Hochtarif (HT): 19,499 ct/kWh (zzgl. MwSt.)
Arbeitspreis Niedertarif (NT): 18,323 ct/kWh (zzgl. MwSt.)

Nur bei getrennter Messung für eine Ladestation nach den gültigen
technischen Anforderungen für abschaltbare Verbraucher. Tägliche
Unterbrechung der Ladezeit von 10:30 bis 14:30 Uhr.

Quelle: Preisblatt, gültig ab 01.01.2020, siehe https://www.estw.de/de/Die-ESTW/Presse/Publikationen/Kundenzeitschrift/Kundenzeitschrift/Preisblatt-einschliesslich-Ergaenzender-Bedingungen-01012020.pdf

Der Elektroauto-Tarif ist sogar günstiger als der dort angebotene
"Normalstrom-Tarif".

Rechtliche Grundlagen dafür gibt's auch schon längere Zeit:

Autostrom-Tarife als neues Vertriebsprodukt für Energieversorger

(...) Neben den dargelegten Aspekten der Umweltfreundlichkeit bestehen
bei der konkreten Ausgestaltung der Mobilstromtarife selbst vielfältige
Gestaltungsmöglichkeiten für die Energieversorgungsunternehmen.


Aufgrund der Tatsache, dass Netzbetreiber Elektrofahrzeuge (ähnlich
wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen) als sogenannte „steuerbare
Verbrauchseinrichtungen” klassifizieren können, fallen für Autostromtarife
niedrigere Netzentgelte an, als bei Standard-Verbrauchstarifen von
Haushaltskunden. Da die Netzentgelte einen wesentlichen Bestandteil
des Strompreises darstellen, ermöglicht dies eine Stromversorgung von
E-Fahrzeugen in auslastungsschwachen Zeiten (z. B. in der Nacht) zu
vergleichsweise günstigen Preisen. Dies kann somit als zusätzliches
Verkaufsargument der Mobilstromtarife dienen. Zwar kann der Netzbetreiber
so die Stromlieferung zeitweise aussetzen und die Anlage theoretisch
jederzeit abschalten, wenn Probleme mit der Netzstabilität auftreten
sollten. Dies wird aber allgemein in den kommenden Jahren nicht als
wahrscheinlich angesehen. (...)

Quelle: https://www.roedl.de/themen/stadtwerke-kompass/10-2017/autostrom-tarife-als-neues-vertriebsprodukt

Die Ladezeit KANN also unterbrochen werden - ob die oben genannten
Stadtwerke das tatsächlich auch regelmäßig tun oder nur bei Bedarf,
entzieht sich meiner Kenntnis.

Viele Grüße, Ciliegia.


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