Nicht einmal in der Schweiz ist die Narkose Pflicht, ...

neptun, Freitag, 06.12.2019, 04:53 (vor 1575 Tagen) @ Rainer2584 Views

... wie anscheinend häufig irrigerweise angenommen wird, siehe hier.

Hi Rainer,

Mitnichten waren die Spender verstorben. Der Spender muss noch leben, wenn das Organ entnommen wird. Organe eines Toten sind tot.

so ist es. Das gesamte Geschäft damit gehört gesetzlich verboten.

LG neptun

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"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)


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