Gute Definitionen sind schwierig zu erarbeiten und schwierig zu erhalten.

Silke, Freitag, 15.11.2019, 14:30 (vor 1595 Tagen) @ Naclador1143 Views
bearbeitet von Silke, Freitag, 15.11.2019, 14:34

Lieber Naclador,

Natürlich nicht, sie geben nur Kredit.
Die Zentralbank als Beauftragte der Zentralmacht schafft das Geld in

der

sog. geldpolitischen Operation.


Stimmt natürlich. Aber die Zentralmacht akzeptiert Bankguthaben als
Schuldentilgungsmittel.

Nein, nicht irgend ein Bankguthaben.
Mein Steuerbescheid lautet auf XX € -> Geldschuld.
Mein Bankguthaben lautet auf XX € -> Guthaben auf Geld.
Ich kann mit einem Guthaben auf Geld nicht einfach eine Geldschuld tilgen.
Was muss also passieren, wenn ich die Steuerschuld tilgen muss?
Ich weise die GB an, mir dabei zu helfen (dafür zu sorgen, dass das FA Zugriff auf Geld in der geforderten Höhe erhält und mir genau in diesem Zusammenhang der Zugriff auf Geld in genau dieser Höhe verwehrt wird) wenn ich bei ihr ein Guthaben auf Geld oder einen Dispokredit habe.
Um diesen Zugriff auf Geld geht es immer.
Sie tilgt nicht einfach meine Geldschuld indem sie mein Guthaben auf Geld bei ihr reduziert und das Guthaben auf Geld beim FA erhöht sondern sie muss etwas mehr dafür tun (Clearing und zweite Stufe des ZB-Systems involvieren).

Bankguthaben "gelten" also, daher ist es nicht
völlig unberechtigt, sie als Form von "Geld" anzusehen, auch wenn sie es
juristisch nicht sind.

Nur Geld gilt.
Guthaben auf Geld gilt nicht sondern ist nur erfüllungshalber nach bestimmtem Procedere verwendbar und wird auch prompt so verwendet und leider zunehmend auch als "Geldäquivalent" gedacht.
"Ich habe ein Guthaben auf Geld, ich habe eine Menge Geldträger, die Geldsummen beurkunden, also habe ich Geld..."
...nein, ich habe das Geld nicht, weil Geld kein Ding ist.

sie schaffen das Geld, indem sie es dem Konto des Kreditnehmers

gutschreiben.

Natürlich nicht, sie schreiben nur Ansprüche auf Geld gut.


Damit schaffen sie aber durchaus zusätzliche Kaufkraft.

...wenn sie ordnungsgemäss refinanziert.

Mit einem
Bankguthaben kann ich genau so einkaufen gehen wie mit gesetzlichem
Zahlungsmittel, also staatlich emittierten Geldträgern.

Nicht genau so sondern nur erfüllungshalber.
Einen Geldträger übereigne ich beim bezahlen (10€-Schein) während ich damit meine Schuld begleiche (ich habe etwas für 10 € gekauft).
Ich mache dabei zwei Sachen:
1. reiche einen Anspruch auf die Verwendung von 10 Geldeinheiten weiter und
2. übereigne die entsprechende Urkunde.

Mit meinem Guthaben kann ich nicht ohne weiteres meine Schuld tilgen sondern nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, die wir inzwischen als so selbstverständlich nehmen, dass wir sie zunehmend nicht mehr erwähnen und nicht mehr erkennen.
Im Ergebnis setzen wir vereinfachend eine Bezahlung mit Bargeld einer Kartenbezahlung gleich weil das Ergebnis das gleiche ist.

Im Ergebnis setzen dann aber leider Leute
1.vergebenen Kredit,
2.Guthaben auf Geld und
3.auf Geldträgern beurkundete Summen von Geldeinheiten
gleich mit Geld...
... und liegen damit falsch

Mir geht es hier nur darum, dass man aus einer Gruppe schlecht definierter Begriffe am Ende des Tages eine Fehlaussage generiert hat, die völlig am Kern der Sache vorbei geht - GB's schaffen Geld, weil sie es können.

Und wenn sich das weiter so entwickelt kommen wir bald irgendwie zu dem Schluss, dass Geld ja sozusagen ein Mittel ist, das uns den Tausch erleichtert, wenn wir dem FA gerne eine halbe Kuh geben wollen aber nur ein Schwein haben.

Nix mehr Debitismus, nix mehr Machttheorie sondern nur noch "Back to the roots" der...
...Tauschtheorie.


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