siehe bitte http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=502095

werneralfons, Dienstag, 12.11.2019, 18:04 (vor 1598 Tagen) @ nereus2432 Views

Hallo werneralfons!

Daß man mit dem Personalausweis oder Reisepass nur eine Vermutung besitzt
deutscher Staatsbürger zu sein, war mir bislang auch nicht bekannt.
Dafür braucht man in der Tat den Ausweis der deutschen
Staatsangehörigkeit.
Aber die Geburtsurkunde scheint offenbar denselben Nachweis zu führen.

Du schreibst nun: Ich denke, das hätte auch schützende Wirkung auf
eine eventuell zu erwartende Zwangshypothek durch den Staat.

Willst Du damit sagen, daß Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit von
einer solchen Zwangshypothek ausgeschlossen werden könnten? [[hae]]
Woraus leitet sich diese Annahme ab?
Würde der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit nicht viel mehr
verpflichtend wirken?

Kannst Du bitte einmal kurz erläutern, wie Du auf die Idee kommst?
Hast Du dafür ein nachvollziehbares Beispiel, wo genau dieser Nachweis
den Bürger vor dem Zugriff des Staates schützte?

mfG
nereus

--
werneralfons


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