gilt nicht für Moslems

Manuel H., Sonntag, 10.11.2019, 08:26 (vor 1628 Tagen) @ Echo2486 Views

Bekanntlich haben sie ihre Pässe auf der „Flucht“ „verloren“ und erhalten vom deutschen Staat beliebig viele frei wählbare neue Identitäten für ihre Geldansprüche bescheinigt.
Eine Prüfung der eingereichten Papiere durch die Provider ist eh nicht vorgesehen.
So lassen sich auch im Ausland gekaufte, irgendwie amtlich aussehende Papiere verwenden.
Vermutlich sind die NGOs (Soros Organisationen, Kirchen und Gewerkschaften), die die „Flüchtlinge“ en gros mit kostenlosen Telefonen versorgen aus „humanitären“ Gründen von dieser Regelung ausgenommen. Sie werden von den Schleppern bereits vor der illegalen Einreise versorgt.

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Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com


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