Rückwirkungsverbot

Rain, Montag, 21.10.2019, 09:28 (vor 1642 Tagen) @ DT950 Views

Und was ist mit den eisernen Grundsätzen "pacta sunt servanda" und "nulla
poena sine lege" bei Gesetzen, die rückwirkend wirken sollen?

Lieber DT,

selbstverständlich gilt das Rückwirkungsverbot. Ebenso wie die Grundrechte, zB. Meinungsfreiheit und Gleichbehandlungsgebot.

Auf dem Papier.

Ebenso gilt das Verbot des Geschlechtsverkehrs mit Kindern unter 14, das Verbot von betäubungslosem Schlachten, das Verbot, Straßen durch Hochzeitskorsos zu blockieren, das Verbot, Frauen und Kinder zu vergewaltigen, umzubringen, Männer zu Krüppeln zu schlagen, illegal einzureisen, schwarz zu fahren, Kontrolleure zu nötigen, die Schule zu schwänzen.

Was aber richtig richtig streng verboten ist, ist zu schnell zu fahren, egal, ob auf der Autobahn oder in den jetzt immer öfter zu sehenden Tempo 20 Zonen in der Stadt.

Und da achtet der Staat auch drauf, daß hier niemand über die Stränge schlägt. Man muß ja Recht und Ordnung hochhalten.
Wir sind ja ein Rechtsstaat, kein shithole state.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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