Ergänzung zu "für die Allgemeinheit anzustrebenden zukünfztigen Gesellschaftsordnung"

Mephistopheles, Montag, 14.10.2019, 04:59 (vor 1628 Tagen) @ Nico1936 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Montag, 14.10.2019, 05:04

An dieser Stelle sei noch einmal hervorgehoben, dass es in einer für die
Allgemeinheit anzustrebenden zukünftigen Gesellschaftsordnung KEIN
privates Eigentum von Grund und Boden geben darf. Die Zuweisung von Grund
und Boden als BESITZ (Nutzung) muss eine staatliche Aufgabe sein.


Knechte und Mägde gab es schon in der Bronzezeit

Gruß Mephistopheles


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