Ausländisches Fahrzeug in Deutschland fahren?

Albatros, Lothringen, Mittwoch, 09.10.2019, 12:33 (vor 1653 Tagen) @ FOX-NEWS2648 Views

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Wenn der Wohnsitz in Deutschland ist, dann ist KFZ-Steuer fällig. Das
gilt - im Prinzip - sogar für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug.

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... sowie für einen Deutschen mit deutschem Wohnsitz, der mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in D unterwegs ist.
Nachdem ich einmal einen Anwohnerausweis für das Parken im Stadtgebiet für ein Auto mit franz. Kennzeichen bekommen hatte, wollte ich dies auch für ein neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug beantragen.
Diesmal ging der Schuss für mich nach hinten los. Ich hätte mein Fahrzeug in D umzumelden! Einmal in der Wiedervorlage, kann die Verwaltungsfachangestellte gar nicht anders, als alle 4 (?) Wochen ein Schreiben raus zu schicken, um den Vollzug gemeldet zu bekommen.

Irgendwann habe ich mit einem Schreiben reagiert. Sinngemäss schrieb ich, "das von Ihnen erwähnte Kfz wurde am soundsovielten des Monats in das Ausland verbracht!" Damit war der Wiedervorlagekreis geschlossen, ich hatte meine Ruhe und das Mädel ihre Dienstpflicht erfüllt.

Es grüsst
der

--
Albatros


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