Flucht in das Privatrecht

Rain, Freitag, 04.10.2019, 14:51 (vor 1659 Tagen) @ valuereiter1529 Views

Jedes Gericht der westlichen Wertegemeinschaft wird irgendwann an diesem
Punkt landen und seine Urteile daran ausrichten, ...


Es geht NICHT um staatliche/gesetzliche/gerichtliche Entscheidungen, was
(aufgrund ungesetzlicher/diffamierender/usw. Inhalte) vom Verbot einer
Zensur ausgenommen wird!

Sondern darum, dass ein nicht-staatlicher Akteur mit de
facto-Monopolstellung eigenmächtig eine Zensur vornimmt/den Zugang zu
bestimmten Informationen bzw. Werken/Autoren unterbindet!


Lieber Valuereiter,

das sind zwei Seiten einer Medaille.

Der Staat, der an das GG und die darin enthaltenen Einschränkungen gebunden ist, kann gewisse Dinge, die aus Sicht der Regierung vollzogen werden sollen, wegen der Bindung eben nicht durchsetzen.

Also flüchtet er in das Privatrecht, läßt Andere für sich handeln, gibt verdeckt oder offen, je nach Lage, Anweisungen, wie zu handeln ist.

Selbstverständlich gedeckt von den Gerichten, die zwar politisch unabhängig sind, deren Richter aber, auch das wird nicht offen diskutiert, sich in der Regel, wenn sie nicht, was auch möglich ist, für immer Amtsrichter bleiben wollen, der vorgegebenen Linie entsprechend verhalten und entsprechend urteilen.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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