Fassade Gewaltenteilung

Falkenauge, Sonntag, 29.09.2019, 12:38 (vor 1643 Tagen) @ Dieter2268 Views

Hallo,

zu den Grundwerten der Europäischen Union gehört auch die
Rechtstaatlichkeit.
Diesbezüglich wurde seitens der EU schon Polen und Ungarn in die Mangel
genommen aufgrund ihrer Strafrechtsreformen.

Nun frage ich mich, wieso die EU-Kommission nicht längst die BRD im
Blickfeld hat. Schließlich hat der europ. Gerichtshof festgestellt, daß
die BRD kein Rechtsstaat ist aufgrund der politischen Weisungsgebundenheit
der Staatsanwaltschaft. Eigentlich hätte die BRD nie Mitglied der EU
werden dürfen, da der Mindeststandard diesbezüglich nicht erreicht
wurde.

Die Weisungsgebundeheit der Staatsanwaltschaft ist ja nur ein kleiner Teil der fehlenden Rechtsstaatlichkeit.
Der Richter Udo Hochschild:
„Die im Grundgesetz (Art. 20) vorgesehene organisatorische Dreiteilung der Staatsgewalt ist bis heute nicht erfolgt. ...
Der seit dem 19. Jahrhundert unveränderte deutsche Staatsaufbau verhindert nicht die Bündelung von Macht in wenigen Händen: Eine politische Partei oder Parteienkoalition stellt die Mehrheit im Parlament sowie die Regierung und beherrscht beide Organe; der Justizapparat untersteht der Regierung. Damit werden Sinn und Zweck des Gewaltenteilungsprinzips verfehlt.“

Fassade Gewaltenteilung


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