Das hattest du ja mit @Ashitaka ausführlich und gewinnbringend diskutiert.

Silke, Sonntag, 15.09.2019, 16:32 (vor 1684 Tagen) @ tar982 Views
bearbeitet von Silke, Sonntag, 15.09.2019, 16:55

Da kann ich nicht mehr viel dazu schreiben, lieber tar,

ausser vielleicht ein Zitat:
"Weshalb Bankguthaben auch keine Geldeinheiten sind, sondern wie der Begriff schon deutlich macht "Guthaben von Geldeinheiten" ( = Nichthaben des Guthabenden). Kein Nebengleis, sondern 1x1 was man immer wieder deutlich machen darf. Ohne die geldpolitischen Operationen zwischen ZB und GB kann dem Guthaben keine Funktion zugewiesen werden. Es ist die bloße Funktion, aus welcher du deine Gelddefinition ableitest. Und genau das ist das Problem. Das verhindert den Blick auf die Systemeigenschaft des Geldes (Machtzession der Zentralmacht), den Blick auf die Tatsache, dass Geld nicht bereits durch Ansprüche (Guthaben) und Verbindlichkeiten (Kredit) Privater begründet wird, sondern erst dadurch, dass die Zentralmacht die Geldeinheit per Machtakt zediert (über geldpolitische Operationen, Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen).
Sie leitet es als Passivum via geldpolitischer Operationen über autorisierte Zentralbank aus der Zentralmachtposition ab. Weil die Geldeinheit Kapital = Macht ist und kein bewertbarer Vermögensgegenstand.
@Ashitaka

Danke trotzdem für deine Ausführungen.
Ich meine schon, zu verstehen, auf welchem Standpunkt du beharren musst und ich deshalb auf meinem Standpunkt beharren muss.

Das sieht insb.
auch BillHicks
strittig
, der hier leider nicht mehr mitschreibt.

Ja, @BillHicks ist auch zuerst Eigentumsökonomiker. Er hat aber einen sympathischen Diskussionsstil gepflegt.

...denn der Debitismus ist eine Überlagerung der
Eigentumsordnung (Rechtsetzung), auf die sich die Eigentumsökonomik
stützt:

Ja genau, das ist der Punkt.
Aber nicht Überlagerung sondern wohl eher Unterlegung.
Debitistische Gesetzmässigkeiten -> (führen zu) eigentumsökonomischen Notwendigkeiten.
Aber ich denke, das meintest du ja auch so.

Der Debitismus beschäftigt sich mit der abstrakten Machtebene und
erklärt, wie es zur Rechtssetzung und Besteuerung kommt, wie sie erhalten
wird und wie sie zugrunde geht.

Da ist nichts abstrakt sondern real wie nur irgendwas (siehe Urschuldproblematik).

Die Eigentumsökonomik erklärt wiederum die Auswirkungen einer ganz
konkreten, gesetzten Rechtsordnung mit privatem Eigentum/Vermögen
hinsichtlich des daraus resultierenden Wirtschaftens.

Hinsichtlich dem aus der Machtordnung resultierenden Zwang des Wirtschaftens.

Kein Widerspruch, aber das Thema ist nicht die Machttheorie, in der es um
Rechtsetzung und um den Erhalt dieser geht, sondern es geht hier um
grundsätzlich geltende Rechtsnormen bzgl. des Schuldrechts in der nunmehr
gesetzten Eigentumsordnung.

Wer und wie schuldig ist bestimmt die Macht.
Alle Schulden im System leiten sich daraus ab.
DArum dreht sich der "Kapital"ismus, der eigentlich ein Debitismus ist.
Obermacht: Natur.
Oberschuld: Urschuld eines Lebewesen sich selbst gegenüber in dieser Natur.
Was Menschen ansonsten dabei so zusammen wuseln ist ein Spezialfall des Management dieser Gesetzmässigkeiten für ein spezielles Lebewesen(die Menschheit), das neben vielen anderen existiert.

Das ist so, wie die Umsetzung des Gravitationsgesetzes in verschiedenen Konstellationen zwischen zwei Beteiligten:
-das Eine fällt einmal von oben nach unten,
-ein anderes mal rollt es eine schiefe Ebene runter
-ein Drittes mal windet es sich in Kurven und Drehungen
Gleiche Gesetzmässigkeit für alle auch wenn es wirklich nicht so aussieht.

Genau so bilden sich auf der Basis von Gesetzmässigkeiten der Machttheorie unterschiedliche Phänomene wie z.B. eigentumsökonomische Interaktionen (in Abgrenzung von einer Kommandowirtschaft), bei denen es aber im Kern um die Ausgestaltung von Machtphänomene geht und nicht um das hin- und herschieben von Eigentum/ -Titeln.

...würde ich in der aktuellen
Rechtsordnung wie folgt formulieren: "Die Zentralbank kauft
zentralbankfähige Sicherheiten an, die Entschuldung mittels daraus
emittierten gesetzlichen Zahlungsmittels ermöglicht."

Das stimmt ja, ist aber IMHO eine suggestive Verdrehung.
Die ZB stellt im Kern (gegen entsprechende besicherte Leistungsversprechen) das allseits dringend benötigte StZM/GZ zur Verfügung, damit Steuerschulden getilgt werden können.
Steuerforderungen bestehen aber schon ab Systembeginn - zu deren Bedienung räumt die Macht den Opfern eine Frist ein in der sie wirtschaften können um an die STZM zu kommen, bevor sie sanktioniert.

Ein Rechtsverhältnis, weswegen wir auch das jeweils konkrete Recht
benennen sollten, was bei der Verwendung des Begriffs "Geld" jeweils
gemeint ist.

Genauer: ein Machtverhältnis.
Recht ist ein Machtderivat.
usw. uswf.
Aber das hattet ihr ja alles wunderbar mit @Ashitaka schon besprochen und ich brauche das nicht wiederholen.

Beim schuldrechtlichen Vorgang besteht da kein Unterschied zwischen
Bargeld und Zentralbankguthaben. Als Inhaber eines Zentralbankkontos kann
man da auch munter hin- und herwechseln.

Ja.

Da aber nicht jedermann über ein
Zentralbankkonto verfügen darf, wurde als gesetzliches Zahlungsmittel das
Bargeld bestimmt.

GZ musste von der Macht bestimmt werden, damit die Leute an ihr StZM kommen können, indem sie sich gegenseitig ver- und entschulden können und auch müssen, bzw. der Macht und ihren Söldnern/Beamten das anbieten können, was diese so haben wollen, weil sie es dank Besoldung oder Bezahlung (Bemächtigung mit Anspruch auf BIP) können.

Die Macht hat historisch bei ihrem Kampf um den Machterhalt bei ständiger Zunahme von Komplexität, Verschuldung, Vermögen und Kritikalität (Kern von Machtsystemen) keine Ressourcen und Zeit den Besteuerungsvorgang rücksichtsvoll oder individuell zu gestalten.
Sie will und muss zum Termin genau das in genau der Menge, was für sie am effektivsten die Tilgung der von ihr gesetzten Steuerschulden garantiert und nicht feilschen, was die Opfer gerade so geben können und wollen - im Kern will sie Leistungsversprechen als Abgabe und kümmert sich darum , dass diese dann auch eingehalten werden (Haftbarkeit/Vollstreckbarkeit).
Mit diesem tilgt sie von Anfang an ihre Verbindlichkeiten, obwohl sie keine Leistung zu versprechen hat außer Verschonung von der Sanktierung, zu der sie fähig (potent) ist.

Die Macht ist IMHO kein Raubritter mehr, sondern sie bewirtschaftet ihre Elemente eher wie ein Viehhalter: "du bekommst von mir Fressen/Trinken und Schutz, dafür bekomme ich von dir Milch und Fleisch, ob das dir nun passt oder nicht".
Nur ist die Viehherde inzwischen zahlenmässig so heftig angeschwollen, dass die ganze Abgabeerhebung (die ja wegen ihrer Besicherungsfunktion des gesamten Systems unverzichtbar ist, das sonst nicht aufgeschuldet werden könnte) sehr viel effektiver als die ehemalige Eintreibung und Lagerung von Naturalabgaben geworden (Kuranz, Anonymisierung, Automatisierung mit EDV und Handling von Big Data usw.)
Das muss bei global Mrd. Abgabeschuldnern auch immer mehr so laufen, damit sich die Zwingherren überhaupt noch um das Machtmanagment kümmern können (Machtkreislauf erhalten, Be- und Entmächtigungen vollziehen, Schutz seines Ausbeutungssystems gegen andere Machtinteressenten und Machtsysteme und Finanzierung seiner Position, seines Systems mit allem darin in Raum und Zeit).

Liebe Grüße
Silke

Kannst du mir als erfahrener Eigentumsökonomiker ausreichend genau und
richtig definieren, was eine Schuld ist, damit ich mit dem
Urschuldkonzept weiter komme?


Die Urschuld ist kein Begriff der Eigentumsökonomik, sondern vom
Debitismus und erklärt die Transformation von sozialsolidarischen
Gemeinschaften (in denen die individuelle Urschuld auch von anderen in der
eigenen Not getilgt wird) zu anonymen Gesellschaften (in der eben das nicht
erfolgt und staatlich erzwungen werden muss).

Das verstehe ich nicht so richtig, wenn das die Antwort auf meine Frage:
"WAS IST EINE SCHULD?" sein sollte.

In der Eigentumsökonomik
gibt dahingegend die Erklärung, wie es durch eine diesbezügliche
Notsituation zur Eigentumssetzung innerhalb einer Machtordnung kommt
("Romulus erschlägt Remus", Heinsohn 1984).

Die ist ja wiederholt und nachvollziehbar hier als "theoretisch konstruiert und wirklichkeitsfern" beschrieben worden (Schalmeientheorie) weil sie Interaktionen von Machtsystemen nicht beschreiben kann.

Ich zitiere das immer nur wie z.B. hier:
______________________________________________________________
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=403909
@dottore bringt sein Problem auf den Punkt:
"Es bleibt aber eine Schalmeientheorie (Friede, Freude, Eierkuchen, Freie, Freiwilligkeit, usw.), die den Schuldendruck zwar hereinbittet (aber, bittschön, nur den justiziablen privaten) und völlig klar durchexerziert, aber eben den Schuldendruck ex coercive power; dabei Obereigentum der HERRschaft als coercive asset nicht behandelt, sondern nur die Ergebnisse der obrigkeitlichen Besicherungs- und Erzwingungsmöglichkeiten, von denen der Privatsektor bei dessen staatsinduziertem Wirtschaften "profitiert"."

und:
"Gunnar hebt so gern auf die Gründung Roms ab ("roma quadrata"), die er völlig richtig als revolutionären Akt interpretiert. Dass dabei Remus erschlagen wurde, hätte ihn stutzig machen müssen. Romulus war eben der neue Machthaber. Heinsohn (GuZ, 18): "Aber die, die mit dem Eigentum angefangen haben, sahen nicht voraus, dass sie sich damit die Basis für Zins und Geld eingebrockt hatten." Stimmt. Aber die Basis unterhalb der Basis, jene, auf der Eigentum, Zins (Abgabe zunächst, erzwingbar, dann Privatzins, vollstreckbar!) und Geld (Abgabengut, stets macht-definiert bis heute!) überhaupt nur liegen können, ist nun eben Macht.
Rekonstruktion heißt re-construere. Jede Struktur hat eine Basis oder sie ist keine. Das Ergebnis meiner Buddelei (Dank vieler, schon erwähnter Hilfen, gerade auch aus diesem Forum!) war für mich nicht minder überraschend als es Archäologen ergeht, wenn sie unter "früheren" heidnischen Schichten"spätere" christliche finden, o.ä"

"Ich bitte auch zu bedenken, dass ein solcher "Gesellschaftsvertrag" nicht nur das Übliche (wir Bürger sehen ein, dass wir einen Vertrag schließen müssen, so sähe unser Entwurf dazu aus) enthält, sondern immer eine bisher nicht existente völlig neue und bis dahin unbekannte Rechtsperson schafft (Polis, Staat, Fiskus, usw.). Diese neue und zusätzliche Rechtsperson ("öffentlich-rechtlich", logisch, da es keine privatrechtliche "Company" gewesen sein kann, die immer einzelpersonenbezogen sein muss) hat jetzt Rechte, sonst wäre sie keine Rechtsperson. Sie ist eigentums-, besitz- und forderungsfähig. Sie ist Macht. In sie kann geklagt werden, aber sie kann nicht angeklagt werden, da keine Person, sondern eine Fiktion. Dies haben die Gesellschaftsvertrags-Fetischisten bisher leider übersehen."

@Ashitaka haut in die gleiche Kerbe:
„Die Schuld ex nihilo, die Abgabenforderung der Zentralmacht, sie ist die erste systematische Voraussetzung für die Entstehung von Eigentumsrechten und die Entfaltung der Wirtschaftsräume. Eigentum kann ohne das finanzierte Zentralmachtsystem (seine Gewalten) nicht entstehen, da keine Rechtsordnung mangels Rechtsinstitut entstehen kann. Eigentum ist eben keine bloße Sachherrschaft, sondern die umfassende Sachherrschaft, die eine Rechtsordnung zulässt (d.h. dem Subjekt einräumt und verteidigen kann).“

„Ohne Abgaben-/Steuerschuld wäre mangels vorhandener Besicherung der Verschuldung der Zentralmacht nichts davon finanzierbar. Es geht eben immer ursächlich darum, dass die Zentralmacht einen wie auch immer von den Untertanen verlangten Kapitaldienst leisten kann (Redistribution, Staatsausgaben). Sie kann nicht nur versprechen. Die Abgaben bringen den systematischen Zeit- bzw. Termindruck ursächlich ins Spiel.“
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=355803
_________________________________________________________

Ansonsten bezieht sich Schuld in der Eigentumsökonomik auf
Eingriffsrechte gegen jemandes Eigentum (besser: Vermögen).

Das verstehe ich wiederum,
suche aber eine Definition die umfassender ist.


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