Nicht nach §5 TMG sondern nach §55 Rundfunkstattsvertrag

so_gesehen, Freitag, 13.09.2019, 11:42 (vor 1680 Tagen) @ Echo1651 Views

Darum nach meinem Kenntnisstand eher nicht impressumspflichtig. Ein
einziger Adwords Werbebanner reicht aus, und schon ist es kommerziell.

Jein...

Betrachtet nach §5 Telemediengesetz hast Du Recht, aber nach §55 Rundfunkstaatsvertrag stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab.

Entsprechend benötigt man ein Impressum, wenn mann "journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte" online stellt, "die zur Meinungsbildung beitragen können".

Da das der Sinn hinter den Seiten ist, besteht also eine Pflicht für ein Impressum ;)


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