"Systematisch nachvollzogen bietet das Bankguthaben im zweistufigen Zentralbanksystems alleine keine Möglichkeit (Macht)

Silke, Mittwoch, 11.09.2019, 09:14 (vor 1688 Tagen) @ tar1162 Views
bearbeitet von Silke, Mittwoch, 11.09.2019, 10:06

sondern nur das Guthaben einer Möglichkeit."
@Ashitaka

Lieber tar,

Durch Kreditvergabe entstehen nur Guthaben auf Geld.
Dann wird bei der ZB refinanziert.
Dabei erst schafft diese Geld, indem sie Verschuldung

beurkundet[/b].

Sorry, Silke, aber da liegst du daneben,

Das sehe ich nicht so, weiss aber auch nicht, wie ich diesen von @Ashitaka, @dottore, @Elli und @wgn nach meinem Verständnis herausgearbeiteten Fakt besser beweisen könnte als diese es selbst getan haben.

Aber gut, dass du das noch einmal ansprichst.
Deine Texte halte ich immer für sehr wichtig.
Würde es wirklich falsch von mir geschrieben sein, wäre eine Korrektur eine grosse Hilfe für mich, um dazu zu lernen.

was zum Einen am Wieselwort
"Geld" liegt

tar, das wurde hier im Forum ganz klar heraus gearbeitet, dass GELD KEIN WIESELWORT ist, sondern nur der Umgang der verschiedenen ökonomischen Strömungen mit diesem Wort das Problem darstellt.
Lass uns Deutschen also bitte dieses extrem wichtige Wort, auch wenn es von den meisten schlicht falsch benutzt wird, indem auf die Funktionen von Geld anstatt auf das Wesen von Geld abgestellt wird.

und zum Anderen an deiner Vermischung vom Charakter des
gesetzlichem Zahlungsmittels und dem Charakter einer gegen ein bestimmtes
Vermögen gerichteten Forderung.

Ich meine, da nichts zu vermischen, bin aber über weitere Hilfe stets wirklich dankbar.
Die Definitionen von Eigentumsökonomik und Machttheorie des Geldes (Debitismus) können nur leider nicht zusammen kommen, weil eines von beiden schlicht vom Denkansatz her falsch ist.
Macht geht von der Eigentum setzenden Instanz aus (letztlich Derivat der Waffe) und nicht vom Eigentümer (der kann nur die Bemächtigung für die Durchsetzung seiner Interessen nutzen = die Macht ableiten, nicht selbst Dank Eigentum wirksam machen).
Verschwindet die Eigentum per Recht setzende, garantierende und verteidigende Struktur, dann verschwindet die Macht aus dem gesamten Haufen der Eigentümer
"Ein Krämer kann kein König sein".

1. Die Zentralbank emittiert (durch Kauf) Forderungen gegen ihr eigenes
Vermögen

Sie beurkundet im Kern systemisch akzeptierte Verschuldung und ermöglicht damit erst die Zession von Macht vom (Zentralmacht)System an die ohnmächtige Masse in ganz klar definierten Einheiten - den Geldeinheiten (=Machteinheiten) um Geldsummen darstellbar machen zu können, mit denen Entschuldung ermöglicht wird (primär bezüglich Steuerschulden).

: Zentralbankguthaben und Bargeld (oje, da ist es doch wieder,
dieses Unwort [[lach]] )

Ja. Der Begriff BarGELD ist in der Diskussion hier schon problematisch (weshalb der @dottore auch IMHO eher von "Barem" oder "Liquidität" geschrieben hatte).
Geld ist kein Ding sondern ein Verhältnis.
Was der Mainstream als BarGELD bezeichnet, sind ja "nur" die Beurkundungen von Geldeinheiten in Geldsummen (1, 2,5,10,20,50,100,200 €) um mit dem nicht dinglichen Geld hantieren zu können wie mit Dingen = Übereignen von dinglichen Urkunden (Scheine, Münzen, EDV-Einheiten) zur Dokumentation nicht dinglicher schuldrechtlicher Vorgänge (Entschuldung per Vorzählen von Geldsummen).
Das ist z.B. ein Entschuldungsvorgang beim Bezahlen mit Geldeinheiten an einer Kasse und damit notwendig verbundener Übereignung der Urkunden (Schein,Münze,EDV-Einheit) wenn sich ein Käufer per Kaufvertrag zur Entschuldung verpflichtet hat, sobald er z.B. im Aldi mit einer Ware im Korb das Haus verlassen möchte, aber erst noch diese angestrebte Eigentumsübertragung rechtssicher machen muss, indem er sich beim bisherigen Eigentümer entschulden muss.

2. Die Geschäftsbanken emittieren (ebenfalls durch Kauf, siehe Werners
Ausführungen) Forderungen gegen ihr eigenes Vermögen:

Das wird ja vom Zentralmachtkonzept nicht bestritten.

Geschäftsbankguthaben

"Guthaben auf was" ist der in der Diskussion alles entscheidende Punkt.
Was will denn der Guthabende eigentlich gut haben und wozu?
Vermögenswerte?
Geldsummen will er, weil er die dringend zur Tilgung von Schulden (primär Steuerschulden, sekundär aller anderen) benötigt.
Primär braucht er keine Vermögenswerte.
Steuerbescheide und Rechnungen lauten immer auf Geldeinheiten, erfordern also Geldsummen zur Tilgung.

3. Die fundamentale Eigenschaft jeglichen Guthabens besteht darin, sich
allgemein gegen das Vermögen das jeweiligen Emittenten zu richten
und damit die Möglichkeit zu bieten, Verbindlichkeiten bei diesem
Emittenten zu tilgen.

Ja.
Guthaben richten sich nur gegen etwas.
Um sie scharf zu machen bedarf es der (Zentral)Macht.

Deklariert wird üblicherweise in einem Betrag der
jeweiligen Währung - es kann aber auch davon abgewichen werden.

Ja.
Jedes Zahlungsmittel kann privatrechtlich vereinbart werden.
Nein.
Steuerschulden sind nur mit Geldsummen, vorgezählt in beurkundeten Geldeinheiten, tilgbar.
Diese Schulden werden von der Macht ex Waffengewalt gesetzt und die entsprechende Bestimmung des StZM auch.

4. Geschäftsbankguthaben ist daher nicht zuvorderst "Guthaben auf
Zentralbankguthaben oder Bargeld", sondern richtet sich ganz allgemein
gegen das Vermögen der jeweiligen Geschäftsbank.

Das interessiert den Kunden im Kern nicht, weil er im Kern Geldsummen braucht und keine Vermögenswerte von irgendjemandem.
Geschäftsbankguthaben ist daher sehr wohl zuvorderst "gut haben" von Geldsummen und erst nachrangig gegen privates Vermögen gerichtet.
In der Eigentumsökonomik wird das entgegen gesetzt dargestellt.
Nur eine Version kann richtig sein.

5. Jegliche Forderung kann rechtlich durch das gesetzliche
Zahlungsmittel (Zentralbankguthaben) erfüllt werden und hebelt damit
etwaig abweichende Vereinbarungen aus.

Zwang zur Annahme von GZM zur Tilgung aller öffentlichen und privaten Schulden.

Es scheint also, dass alle
Forderungen letztlich nur Forderungen auf Zentralbankguthaben wären.

Es scheint nicht nur so. Darum geht es im Debitismus.

Dass
dem aber nicht so ist, wird man spätestens dann merken, wenn ein
Schuldner/Emittent, gegen den sich diese Forderung richtet, nicht
ausreichend liquide ist. Plötzlich wird gegen dessen restliches Vermögen
vollstreckt.

...um durch die Durchsetzung der Vollstreckung an Geldsummen zu kommen (und im Kern nicht an Vermögenswerte - ich brauche kein Bankvermögen sondern Geldsummen um mich entschulden zu können).
Nur mit den Geldsummen ist der Kern des Systems, die Machtzession, überhaupt darstellbar.

Jede Korrektur und Hilfe ist mir sehr willkommen.
Die primär eigentumsökonomische Betrachtung von Wirtschaftsprozessen (sie ist sekundär) führt aber IMHO genau so in die Irre wie das Tauschparadigma.

Danke für dein Interesse und die Mühe.
Ich bin wirklich nicht glücklich über die Situation, aber ich meine, in der Sache so störrisch bleiben zu müssen, sehe keine Unterstützung bzw. Verständnis für meine Gedanken mehr, schätze aber trotzdem die Gedanken, die von den Leuten (bei all dem Beharren auf problematischen Denkinhalten) hier richtig dargestellt werden.
Konsens bleibt ja zumindest immer noch die gemeinsame Ablehnung des Tauschparadigmas.
Das ist mir in der heutigen Zeit der zunehmenden Baudrillard'schen Verwirrung wertvoll genug.

Liebe Grüße
Silke

PS.
Kannst du mir als erfahrener Eigentumsökonomiker ausreichend genau und richtig definieren, was eine Schuld ist, damit ich mit dem Urschuldkonzept weiter komme?


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