Rein rechtlich...

Echo, Dienstag, 10.09.2019, 21:02 (vor 1680 Tagen) @ KatzeMinkaMorle3608 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 10.09.2019, 21:17

Wenn ich mich recht erinnere, hat der Rücksender mit der Abgabe der Ware bei der Post seine Pflicht erfüllt. Allerdings hat er üblicherweise keinerlei Nachweis oder Zeugen, das ist dann natürlich doof. War selber mal Online-Händler und hatte das Händlerforum abonniert, darum klingelt's bei diesem Fall, müsste mal nachrecherchieren. Laut BGB ist's sowieso nochmal spannender, offiziell haftet der Versanddienstleister eigentlich für den ordnungsgemäßen Transport, doch in der Praxis erhält man nur ein Schulterzucken. Nur manchmal tauchen die Briefe nach Monaten wieder auf (selber erlebt). Und damit es gar nicht so weit kommt, ist das Einschreiben angebracht. Haben erst neulich ne Hochzeitskarte unterschlagen gekriegt und bekamen 100€ von der Post erstattet.

Was das Inkasso angeht, so darf man sich hier nix bieten lassen. Ich wehre seit Jahr und Tag windige Forderungen ab. Gegen die KSP, die auch für Paypal arbeitet, geht's nun vor Gericht. Selten so ein unseriöses Getue erlebt. Halten sich an kein Gesetz und blähen Kosten irrsinnig auf. Die lass ich voll auflaufen - muss aber erstmal ne Verlegung des Gerichtsstands beantragen, da die ureigens zum arschkriechenden Hausgericht gehen.

Die Inkassounternehmen leben hauptsächlich von der Einschüchterung. Spätestens beim S-Wort zücken alle ihr Scheckheft (dabei dürfen bestrittene Forderungen überhaupt nicht bei der Schufa eingetragen werden). Um genau zu sein, kann eine Firma wie Paypal dem Kunden gar keine Inkassokosten aufbrummen, da sie selber die nötige Erfahrung mitbringen, die für den erfolgreichen Forderungseinzug nötig ist. Am Ende hat das Inkassounternehmen nämlich nicht mehr rechtliche Handhabe als die Firma Paypal selbst, der einzige Unterschied ist dass der Kunde mehr Angst kriegt und sie sich rechtlich halt besser auskennen als beispielsweise der typische Dorfhandwerker. Wenn man den Inkassobrief ignoriert/ablehnt und der Gläubiger auf dem Betrag beharrt, landet die Sache letztlich vor dem Mahngericht, und falls man dem widerspricht (geht auch proaktiv), vorm Amtsgericht.

Absolute Vorsicht wenn es um Schuldeingeständnisse geht. Ich würde keinesfalls die vorgefertigten Unterwerfugnserklärungen unterzeichen, sonst sind die Inkassogebühren definitiv fällig. Mit etwas dickem Fell kann man die Inkassierungsgebühren um ca. 90% drücken. Die Hauptforderung hingegen - verzwickt. Wenn man deine Ruhe will, kann man die Speicherkarte zzgl Verzugsinsen auch einfach bezahlen. Sofern man überhaupt rechtswirksam in Verzug geraten ist. Hier liegt übrigens auch der Grund, warum Mahngebühren die Material&Porto überschreiten unzulässig sind: Dem Gläubiger stehen ebenjene Verzugszinsen zu, falls man in Verzug geraten ist. Und Inkasso ist wie gesagt an bestimmte Bedingungen geknüpft. Auch existieren extrem hohe Anforderungen an einen Inkassobrief. KSP zum beispiel hält die gar nicht ein und macht sich so angreifbar. Ist denen aber egal, denn die meisten knicken vorgerichtlich ein und bezahlen. Und für die anderen Fälle hat man ja seine Mauscheleien vor Gericht.


Wichtig: Fragen in Online-Foren als fiktiven Fall schildern. Etwa: "Angenommen, X kauft was und schickt es zurück doch der Artikel geht auf dem Weg verloren. Eine versandversicherung hat X nicht abgeschlossen. Wer haftet?". Sonst kann der Forenbetreiber ggf abgemahnt werden.


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