Gold - Ankauf - Handhabung - Aktuelles

helmut-1, Siebenbürgen, Dienstag, 27.08.2019, 22:37 (vor 1696 Tagen)2901 Views

Schon irgendwie eine Lachplatte, dass ich mich bei diesem Thema aus dem Fenster lehne. Meine Hände sind für Beton und Bäume, aber nicht für Edelmetalle bestimmt.

Anlass aber waren mehrere Mails, die ich direkt erhalten habe. Darin kam zum Ausdruck, dass man sehr wohl an Tipps sowie den Einzelheiten z.B. beim Münzenkauf interessiert sei. Da in einem der Mails auch der Satz drin war: "Keine Antwort ist auch eine Antwort" fühle ich mich nun doch gemüßigt, das, was ich weiß, weiterzugeben. Schon aus fair-play, wie jemand anderer im Mail geschrieben hat.

Zum Glück habe ich davor eine Mailzuschrift von einem absoluten Fachmann erhalten, der auch die nachstehenden Erkenntnisse korrigiert resp. kommentiert hat. Ich hoffe also, dass die jenigen, die mir geschrieben haben, mit diesen Infos was anfangen können.

Situation Gold- Münzen-Barren – Aktuell

1) Ein- und Ausfuhr von Goldmünzen aus dem Nicht-EU-Ausland:

Mündliche Meldepflicht beim Zoll ab 10.000 € Wert

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Barmittelverkehr/Anze...

Interessant ist aber der Passus, dass man Goldschmuck nur bis zu einer Grenze von 430 € /300 € aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführen darf. Wobei der Begriff „Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel“ sich an der 10.000er Grenze orientiert, - und der Krügerrand ist m.W.n. offizielles Zahlungsmittel.

Hier aber scheiden sich die Geister. Einerseits spricht man vom „gleichgestellten Zahlungsmittel“, andererseits vom Marktwert einer Goldmünze. Ich zitiere aus dem nachstehendem link:

Bei der Ermittlung des Goldpreises müssen Sie allerdings aufpassen. Entscheidend ist nicht der Nominalwert, sondern der Marktwert. Das ist der Kurs, den Sie am Tag des Grenzübertritts tatsächlich für das Edelmetall bei einer Bank oder einem Edelmetallhändler zahlen müssen.

Beispiel Gold-Unze "American Buffalo": Der Nominalwert der Münze ist gesetzlich auf 50 Dollar fixiert, im Edelmetallhandel kostet die Münze aktuell aber gut 1.200 Euro. Damit ist der Erwerb einer Münze bei einer US-Reise bereits zollpflichtig.

https://www.biallo.de/recht-steuern/news/wie-viel-gold-darf-ich-nach-deutschland-einfue...

2) Wenn die Einfuhr von Goldmünzen den Betrag (Wert) von 10.000 € übersteigt, stellt sich die Frage nach den Abgaben. Die belaufen sich bei der Einfuhr bis zur Grenze von 700 € Marktwert auf pauschal 17,5%, über 700 € fallen 4% + 19% Umsatzsteuer an, also 23% insgesamt.

Das allerdings betrifft diejenigen, die den Mut haben, aus dem Ausland Gold zu kaufen. Klar ist das z.B. in der Türkei billiger. Stellt sich die Frage, wie man das verifizieren kann, dass man tatsächlich Gold und kein buntes Metall bekommt.

Der Kommentar des Fachmannes:
Fragwürdig, weil es angesichts des weltweit einheitlichen Preisniveaus einigermaßen absurd ist, solche großen Käufe im Nicht-EU-Ausland zu machen und sie dann hier einzuführen, und sich in Bereiche zu begeben, wo evtl. Zoll fällig ist.

Einziges Argument für Nicht-EU-Auslandskauf für mich: wenn es im Ausland im Bankschließfach bleibt und dort sicher vor dem deutschen Staat gelagert wird.

Die Frage nach der Einfuhrumsatzsteuer sowie dem Zoll in dem Fall, wenn die Anlagekriterien eindeutig erfüllt sind, konnte nicht endgültig geklärt werden. Hierzu empfehle ich einen versierten Steuerberater.

3) Ankauf von Gold und Goldmünzen innerhalb der EU sowie Transfer:

Hier gilt die Freigrenze bis zum Marktwert von 9.999 €. Ich habe nichts von besonderen Abgaben für den Fall, dass diese Grenze überschritten wird, in Erfahrung bringen können, m.E.n. gehts hier immer nur um den Nachweis der Herkunft zwecks Verhinderung der Geldwäsche.

4) Ankauf von Gold (z.B. Barren) oder Goldmünzen in einem EU-Land:

Es fallen keine zusätzlichen Abgaben an, seit dem Jahr 2000 ist in allen EU-Ländern der Ankauf von Gold und Goldmünzen mehrwertsteuerfrei.

https://feingoldhandel.de/was-sie-bei-der-investition-in-silber-und-gold-ueber-die-mehr...

Hier wird es noch genauer differenziert:

https://www.gold.de/steuern-edelmetalle/

Allerdings gibts da noch eine Frist bez. der Wiederveräußerung, die m.W.n. ein Jahr beträgt. Erst dann tritt der status quo ein, dass man keine Steuern bezahlen muss. Das bezieht sich aber in erster Linie auf die Besteuerung des Spekulationsgewinnes.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/edelmetalle-gold-und-andere...

5) Was die Sicherheit auf Echtheit des Edelmetalls betrifft, da habe ich keine Erfahrung:

https://www.goldsilbershop.de/gold-silber-echtheit-pruefen.html

Das muss selber jeder für sich entscheiden. Vertrauenssache oder knallharte Verifizierung.

Der Fachmann meint:
Auch bei ebay aufpassen, da werden viele geblisterte Fälschungen angedreht. Das sicherste ist der seriöse Fachhandel.

6) Anlage von Gold, - wo bewahrt man das sicher auf:

Möglicherweise gibts da verschiedene Versionen, - ich habe mich mal in Österreich schlau gemacht, bei meiner Hausbank. Da bot man mir an, die Klunker (egal, ob Barren oder Münzen) in einem gesicherten und versicherten Bankschließfach aufzubewahren, - Kostenpunkt ca. 100 – 120 € pro Jahr.

Der Rat des Fachmannes:
Wichtig: Bankschließfächer bieten zumindest in D. normal nur das Fach, nicht zwangsläufig auch eine Versicherung!
Kommt der Inhalt wegen Bankeinbruchs weg, zahlt die Bank normal nichts, sondern nur eine separate Schließfachversicherung!

7) Was passiert mit dem Goldvorrat im Bankschließfach, wenn man unerwartet den Löffel abgibt?

Da habe ich mich – aus persönlichen Interesse – nur in Österreich erkundigt. In Österreich gibts keine Erbschaftssteuer, lediglich die Notare verdienen beim Erbschein. Wenn man z.B. testamentarisch verfügt, dass der Satz Goldmünzen X oder Goldbarren Y dem Sprößling Z auszuhändigen ist, dann gibts bei der Bank überhaupt keine Probleme, der Nachweis der Herkunft des Vermögens ist dadurch gegeben (Geldwäschegesetz), und Steuer fällt auch nicht an. Das mag in Deutschland anders aussehen.

8) Noch einige fachmännischen Infos von jemanden, der mit dieser Materie in Deutschland täglich zu tun hat:

-Käufe bis 10.000 in bar (sogenanntes Tafelgeschäft) im Moment theoretisch ohne Ausweis (und Datenaufzeichnung) mgl., praktisch aber manchmal doch notwendig, wenn Verkäufer übereifrig ist oder man ist jünger als 18 Jahre oder wenn man wie ein Krimineller aussieht

-Ab Jahreswechsel dto. nur bis 2.000

-Verkäufe von Gold und anderen Edelmetallen praktisch überall in jeder Höhe nur gegen Ausweisvorlage

-Wenn jemand ohne Ausweis/Datenaufzeichnung ankauft, verstößt er mit allergrößter Wahrscheinlichkeit mindestens gegen die buchführerischen Aufzeichnungspflichten, aber wohl auch noch gegen andere Gesetze

9) Andere Regelungen in der Schweiz:

https://www.gold.de/gold-anonym-kaufen/

10) Was ändert sich für den Fall, dass diese 2.000-Regelung eingeführt wird:

Habe ich keine Erkenntnisse darüber. Auch nicht für evtl. neue Steuerbelastungen. Ich weiß nur soviel, dass diese Grenze mit 2.000 € geplant, aber noch nicht in Kraft ist.


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