Kennst du die Geschichte vom Michael Kohlhaas?...

ottoasta, Mittwoch, 07.08.2019, 16:58 (vor 1696 Tagen) @ Socke3413 Views

...ist von Heinrich von Kleist, alt aber immer bzw. in unserer Situatin hochaktuell!

Das heißt aber automatisch, dass das Widerstandsrecht gemäß Grundgesetz
Art.20 Abs.(4) nun anzuwenden ist!
https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Was glaubst du wird passieren wenn sich jemand auf den Art. 20 GG beruft und z.B. die Merkel killt!
Da geht den Gerichten der Art. 20 GG am Arsch vorbei! So schnell kannst du nicht schauen und schwupps ist derjenige hinter Gittern!

Habt ihr denn noch nicht bemerkt, dass Juristen die Paragraphen immer so hinbiegen dass es dem jeweiligen Mächtigen passt?

Ein Einzelner hat keine Chancen nach Artikel 20 GG! Das ist ein Schönwetterartikel!

Das ginge nur mit einem Machtapparat, z.B. Bundeswehr, Polizei von oben herab!

Nur wer die Macht hat (und da meine ich die Macht die hinter den Gewehren steht) kann was ausrichten.
Aber unsere Generäle? Keine Eier mehr in der Hose, also wieder nichts![[freude]]

Nur: Wir sind in der BRD immer noch ein besetztes Land, mit einem Waffenstillstand.
Sollte es aber dem lieben Herrn Trump gefallen, dass hier eine Revolution angezettelt wird, kommt auch der Erfolg.
Ansonsten greifen die Siegermächte ein! Wobei auch Russland dazugehört, da wäre u.U. eine Chance auf gelingen der Aktion!

Aso, vergesst allen Widerstand, fügt euch in die Situation! Alles andere ist Illusion!

Otto

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Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi


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