Mal was ganz anderes: Landesverweis im schweizer Rechtssystem

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Mittwoch, 07.08.2019, 14:21 (vor 1696 Tagen)3065 Views

Das nenn ich doch mal né gute Idee. [[top]]

Gut die Schwyzer sind nicht in der EU, aber Europäer.

Wieso können die das - und wir nicht?

Quelle: Landesverweis aus der Schweiz

1. Was versteht man unter einer Landesverweisung?

Die Landesverweisung wird in der Bundesverfassung (Artikel 121, Absatz 3 bis 6) als der Verlust «aller Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz» definiert. [[nono]]

2. Was sind Katalogdelikte?

Die Katalogdelikte werden im Strafgesetzbuch (StGB Art. 66a) in 15 verschiedene Kategorien gegliedert und umfassen etwa schwere Delikte gegen Leib und Leben (vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag etc.), Sexualdelikte (Vergewaltigung), Betrug und qualifizierte Vermögensdelikte.

Die vollständige Liste der Katalogdelikte finden Sie im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 66a ff).

3. Was ist ein obligatorischer, was ein nicht obligatorischer Landesverweis?

Verurteilt das Gericht einen Ausländer wegen eines Katalogdelikts und spricht einen Landesverweis aus, muss er die Schweiz zwingend verlassen. Man spricht dann von einem obligatorischen Landesverweis, bei der die Verweisung für mindestens fünf Jahre gilt und bis zu 15 Jahre andauern kann. Das Gericht bestimmt diese Frist. Begeht ein Ausländer eine Straftat, die nicht unter die Katalogdelikte von Artikel 66a im Strafgesetzbuch fällt, kann er trotzdem des Landes verwiesen werden. In diesem Fall handelt es sich um eine nicht obligatorische oder fakultative Landesverweisung. Hier können die Gerichte eine Frist von drei bis 15 Jahren festsetzen.

Auch eine längere Verweisung ist möglich: Hat sich ein Ausländer einer Straftat nach Artikel 66a schuldig gemacht, nachdem bereits eine Landesverweisung gegen ihn angeordnet worden ist, kann ihn das Gericht für 20 Jahre aus der Schweiz verweisen. [[la-ola]]

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Gruß
Der_Chris

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