Recht auf Widerstand, aber für wen?

Tempranillo, Mittwoch, 07.08.2019, 13:34 (vor 1695 Tagen) @ Socke3379 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 07.08.2019, 13:51

Das heißt aber automatisch, dass das Widerstandsrecht gemäß Grundgesetz
Art.20 Abs.(4) nun anzuwenden ist!
https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Mach mal, Du wirst schon sehen, was Dir dann passiert!

Dieser Rat war nicht zynisch gemeint, er sollte etwas nachdenklich machen, daß

1. Was im Grundgesetz steht, nicht mehr ist als mit Lügenphrasen bedrucktes Papier,

2. Dich die BRD kaputt macht, vielleicht sogar umbringt, solltest Du versuchen, Art. 20 GG in praktisches Handeln zu übersetzen,

3. Falls es einen breiten Widerstand gibt, der zu einem deutschen Systemwechsel führt, werden die UNO-Feindstaatenklauseln aktiviert und die von den USA geführten westlichen Siegermächte werden, erweitert um Israel, eine internationale Streitmacht ins Leben rufen und Deutschland noch einmal mit Krieg überziehen.

Diese drei Punkte müßten den Gedanken wachrufen, daß Art. 20 GG nur gilt, sofern der Widerstand beabsichtigt, eine usraelische Herrschaft über Deutschland zu errichten bzw. wieder zu errichten.

Das *deutsche* Recht auf Widerstand kann also wer nur in Anspruch nehmen?

Siegermächte, Demokraten, Globalisten und Israel!

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).


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