Zwei Konzepte der Rechtsstaatlichkeit

Tempranillo, Donnerstag, 01.08.2019, 14:42 (vor 1701 Tagen) @ Dieter3397 Views

Hallo Dieter,

trotz aller Beteuerungen muß man doch feststellen, daß die BRD kein
Rechtsstaat ist, auch noch nie einer war.

Solange unsere Staatsanwaltschaft unter dem Diktat der herrschenden
Politik steht, also nicht frei nach Gesetz handeln kann, solange gibt es
keine politisch ungewollte Rechtsverfolgung.

Es wäre für eine Regierungspartei, die sich demokr. rühmt, eine der
wichtigsten Anliegen, an diesem Umständ etwas zu ändern. Aber wir sehen
keinerlei Regung.
Insofern muß man feststellen, daß allen bisherigen Regierungsparteien
eine Rechtsstaatlichkeit nicht willkommen war. Es betrifft folglich
CDU/CSU/SPD/Grüne/FDP. Allesamt Protagonisten eines Unrechts-Staates.
Andere Parteien konnten sich noch nicht beweisen.

Völlig einverstanden.

Ich meine lediglich, daß die Tür zum richtigen Verständnis der BRD erst dann aufgeht, wenn man akzeptiert, daß die BRD vielleicht doch eine Art Rechtsstaat ist, aber demokratischen Rechts.

Sobald man verstanden hat, an welcher Art von Recht sich die Demokratie orientiert, bringt man endlich, teilweise nach Jahrzehnten des Nichtbegreifens, Theorie und Wirklichkeit in Übereinstimmung.

Aber zunächst ist es sicher am wichtigsten, sich endlich nicht mehr vom allgemeinen Phrasengedöns einnebeln zu lassen und wahrzunehmen, daß die BRD - im herkömmlichen Sinn verstanden - ganz sicher kein Rechtsstaat ist.

Mit der BRD verhält es sich nicht viel anders als mit der Mafia, die nicht einfach gesetzlos ist, dort gelten sehr wohl bestimmte und mit drakonischen Sanktionen durchgesetzte Gesetze, aber die des organisierten Verbrechens.

Organisiertes Verbrechen in Staatsform = Angloamerikanische Demokratie und OMF-BRD.

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).


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