Weitere Erklärungen zur Urschuld

Silke, Sonntag, 28.07.2019, 12:47 (vor 1706 Tagen) @ Mephistopheles5638 Views

Lieber Meph,

Eine Schuld entsteht durch einen hoheitlichen Akt, durch den ein Termin
festgesetzt wird, bis zu welchem das geforderte Gut abzugeben ist.

Dafür ist eine Machtstruktur verantwortlich, die Gewalt ausüben kann.
An erster Stelle steht dabei immer die Natur.
Dann kommt erst einmal eine ganze Weile nichts und dann erst kommt staatliche Macht.
Achte bitte auf die Grössenordnung zwischen Kuchen und Krümeln.

Bis zum
31.07.2019 (uh, das ist ja bereits in 3 Tagen [[sauer]] [[sauer]]
[[sauer]] )muss ich bspw. meine Steuererklärung für 2018 abgeben.

Jeder ist in BRD inzwischen sein eigener Finanzbeamter in seiner eigenen Dependance des Finanzamtes.

Dann
erhalte ich einen Steuerbescheid, da steht dann

Finanzamt Xxxxxxx

Festsetzung.
Art der Steuerfestsetzung.
Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig...

Berechnung.....
Spätestens zu zahlen am....
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung.....
Das sind alles ganz wichtige Informationen für mich.

1. weiß ich, wer überhaupt was von mir will
2. weiß ich, was er von mir will
3. kenne ich den Rechtsgrund
4. Durch die Berechnung kenne ich die Summe und kann sie nachvollziehen
5. Der Termin, bis zu welchem ich spätestens zu zahlen habe, wird mir
bekanntgegeben
6. Dann werde ich über die Sanktionen informiert, die erfolgen, wenn ich
meine Schuld nicht bediene
7. Dann erfolgt noch eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Jawohl.

Das ist alles klar und deutlich und vollständig mit dem Debitismuskonzept
im Einklang. Schulden werden von der Obrigkeit geschaffen aus dem Nichts,
ihre Bedienung zum Termin wird mit Zwang durchgesetzt und bei
Nichtbedienung ergehen Sanktionen.

Jawohl. Strafe und Sanktion.

Kannst du das bitte anhand der Atmung erläutern? Und zwar in allen 7
Punkten? Bitte nicht alleine auf die Sanktionen beschränken und den
Termin, sondern ich würde auch noch gerne was über die hoheitliche
Behörde wissen, also die Obrigkeit, die die Macht hat, die Schuld zu
definieren.

Null Problemo:[[zwinker]]

1. weiß ich, wer überhaupt was von mir will

Mein existierender Körper - er unterliegt den knallharten Gesetzen der Natur.

2. weiß ich, was er von mir will

O2 und nichts anderes in diesem Schuldverhältnis.

3. kenne ich den Rechtsgrund

Ex nihilo. Gesetzt per Machtakt und sanktionsbewehrt. i9ch sollte schleunigst einatmen, wenn der Termin droht.

4. Durch die Berechnung kenne ich die Summe und kann sie nachvollziehen

Das sind automatisierte Regelkreise.
Du kannst damit achtsam umgehen indem du die Atmung unterlässt und recht bald merkst was dein Körper mit dir macht.

5. Der Termin, bis zu welchem ich spätestens zu zahlen habe, wird mir
bekanntgegeben

Es wird nicht "gezahlt" im Sinne von "Geld vorzählen" sondern das geschuldete muss verschafft werden. Das weiss besonders jeder Ertrinkende, der bereits unter Wasser ist.

6. Dann werde ich über die Sanktionen informiert, die erfolgen, wenn ich
meine Schuld nicht bediene

Auch ein automatisierter Prozess. Hast du als Ertrinkender keine weitere Finanzierungsmöglichkeit (z.B. Reissleine an einer noch nicht geöffneten Rettungsweste) war es das. Information über die Sanktion und Vollstreckung gehen unmittelbar ineinander über.

7. Dann erfolgt noch eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Nicht in der Natur.
Vom Finanzamt erfährst du ja auch nur, dass du alles mögliche machen kannst, aber dass das an deiner Abgabepflicht kein Fitzelchen ändert.
Dir wird erklärt dass du in dieser Beziehung vollumfänglich entmächtigt wirst.

Aber das war jetzt nicht ein ernsthafter Versuch von dir, das Urschuldkonzept in Frage zu stellen oder?
Ich meine, dass du zunehmend für dich mehr Klarheit bekommst.

Liebe Grüße
Silke


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