Man könnte, will aber nicht. Siehe UNO.

Dieter, Donnerstag, 18.07.2019, 09:22 (vor 1741 Tagen) @ helmut-11094 Views

Hallo helmut-1,

da bleibt nur nationales Recht:
Z.B.:
Jeder der unbefugt das Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates "betritt" auf See, dessen Schiff wird beschlagnahmt und geht ins Eigentum des jeweiligen Staates über, der damit nach Belieben verfahren kann, also verkaufen oder versenken.

das wäre z.B. eine Möglichkeit. Der Fantasie sind diesbezüglich keine Grenzen gesetzt. Wären Staaten diesbezüglich ähnlich kreativ wie sie es bei der Schaffung von Steuergesetzen wären, könnte das Problem längst gelöst sein, wenn sie denn wollten.

Gruß Dieter


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