Ein Schlupfloch wurde offen gelassen

Echo, Mittwoch, 17.07.2019, 16:11 (vor 1742 Tagen) @ der_Chris6185 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 17.07.2019, 16:16

Spannend ist ja auch immer die Durchsetzung. Einerseits gibt es Schulpflicht, und andererseites: "Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind.". Ähnlich funktioniert es mit der Durchsetzung der Krankenversicherungspflicht. Ohne Krankenkasse keine Immatrikulation (Kurios: Der Versicherungsschein der PKV reicht nicht, man muss zusätzlich auch noch eine Befreiungsbescheinigung der GKV vorlegen). Die Lehranstalten werden zur Exekutive.

Doch der Text gibt einen entscheidenden Hinweis:
"Erbracht werden kann der Nachweis durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder durch ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man die Masern schon hatte."
Mal abgesehen davon, dass sich klassiche Impfbücher im Faksimil produzieren ließen, wird noch eine ganz legale Möglichkeit offen gehalten: Stecke die Kinder mit Masern an und sie sind von der Impfpflicht befreit. Ansonsten bleibt nur das Auswandern. Oder Ärzte-Tourismus, wenn ihr versteht ...


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