Gültigkeit

valuereiter, Dienstag, 16.07.2019, 14:33 (vor 1717 Tagen) @ Ikonoklast2927 Views

Hallo Stefan,

zumindest für Deutschland wusste ich vom
Einlagensicherungsfond
der RV und Sparkassen
.

kleine Korrektur:

RV (Raiffeisen-/Volksbanken) und Sparkassen bilden jeweils eigene - voneinander getrennte - Einlagensicherheitsgefühlgemeinschaften!

Aber ob der immer noch gilt, bin ich gerade
überfragt.

klar gilt der immer noch

so lange, bis es eine richtig GROSSE Bankenpleite gibt ...

sprich:
so lange, wie nur gefühlte Einlagensicherung benötigt wird - und der existentielle "Versicherungsfall" nicht eintritt ;)

PS:
was danach gilt kann ich auch nicht einschätzen ...


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