Stimmt zwar, aber mit Einschränkung

helmut-1, Siebenbürgen, Samstag, 13.07.2019, 16:56 (vor 1739 Tagen) @ Mephistopheles3426 Views

Ich gebe dir einen Tipp: Sag niemandem etwas davon, auch wenn du
verpflichtet bist, irgend ein Amt zu informieren, wenn du einen Brunnen
bohrst bis zum Grundwasser. Sollte in D fast überall möglich sein, in bis
zu 7, 8m auf Grundwasser zu stoßen.

Damit ist man auf der 1. Grundwasserschicht. Allerdings ist diese Schicht (früher meist schon bei 5 m) nach den Dürreperioden der 80er Jahre um einige Meter abgesunken und hat auch danach nie mehr das Niveau von vorher erreicht. Das bedeutet, dass bei zunehmenden regenarmen Jahren dieser Grundwasserspiegel weiter absinken wird.

Egal. Was aber nicht egal ist, - dieses Wasser kann man allenfalls als Brauchwasser verwenden. Durch die Landwirtschaft (Hauptverursacher) ist dieses Wasser voll mit gelösten Nitriten und Nitraten. Oft sind auch Kolibakterien drinnen. Man kann dieses Wasser als Trinkwasser verwenden, wenn man es filtert. Dazu eignet sich eine einfache Filteranlage wie z.B. ein Osmosefilter. Wer das auf Anhieb nicht kennt:

http://www.gesundheitswasser-osmose.de/src/umkehrosmose/trinkwasser%2Cumkehrosmose.htm

Haben wir auch bei kleineren Pensionen in RO eingebaut, die sich vom legendären Brunnen versorgen und keinen Wasseranschluss haben. Der Nachteil: Dadurch, dass bei dieser Methode alle Salze herausgefiltert werden, schmeckt das Wasser etwas fad. Ähnlich wie destilliertes Wasser. Hat aber den Vorteil, dass das mit Wasserdruck (ohne Strom) funktioniert, - nur die Pumpe braucht dann Strom, die das Wasser aus dem Brunnen holt.

Die Gesundheitsämter sind zwar beim Herausfiltern der Kolibakterien immer skeptisch, aber bislang habe ich nichts Nachteiliges gehört. Wer auf Nummer sicher gehen will, baut danach noch eine UV-Lampe ein, die macht alle Bakterien kaputt. Braucht aber (ein wenig) Strom. Pensionsbetreiber mit eigener Brunnenversorgung sind verpflichtet, das Wasser regelmäßig untersuchen zu lassen.

...auch wenn du verpflichtet bist, irgend ein Amt zu informieren, wenn du einen Brunnen bohrst bis zum Grundwasser.

Jetzt muss ich vorsichtig sein, mit meinen Aussagen, denn die stammen aus dem vorigen Jahrtausend. Ob und was sich da in D geändert hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Jeder Brunnen muss beim Wasserwirtschaftsamt beantragt werden. Offiziell wird das damit begründet, dass man eine Kontrolle darüber haben will, ob Schadstoffe ins Grundwasser eingeleitet werden können. Der wahre Grund ist, dass man da eine Wasseruhr an die Förderung dranhängen will, um Penunzen dafür zu kassieren. Was auch nicht ganz unbegründet ist, denn schließlich wird das daraus resultierende Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet, zumindest in den meisten Fällen. Deshalb wird (oder wurde?) bei Schrebergärtnern, die sich so einen Brunnen gegraben haben, meist über die Meldepflicht hinweggesehen, weils dort keine Toiletten gibt und das Wasser nur zum Gießen verwendet wird.

Auch hier in RO bezahle ich an den Wasserversorger eine pauschale Kanalgebühr (auf die Anzahl der Familienmitglieder berechnet), weil wir einen Brunnen (auch im Haus im Zentrum der Stadt) haben.

Nun zum Bohren:
Früher hat man die Brunnen gegraben, mittels Schachtringen (ganz früher noch mit Felsbrocken oder anderen Findlingen), indem man einfach einen Ring aufgesetzt, darunter als im Ring stehender immer wieder weggegraben hat, was über Eimer mit Seil nach oben transportiert wurde. Die Ringe sind dann nachgerutscht (wenn sie sich nicht verkantet haben oder ein plötzlich auftretender Steinbrocken das verhindert hat).

War eine Spezialität von bestimmten Zigeunern in RO, die das teilweise heute noch machen. Nicht ganz ungefährlich, wird deshalb auch gut bezahlt. Hab einmal einen Brunnenschacht mit 20 m Tiefe gesehen, der auf diese Art gegraben wurde. Ich habs kaum geglaubt. Die Gefahr dabei liegt nämlich in der Sauerstoffversorgung für den Grabenden.

Wird meistens unterschätzt. Auch ich hab da was dazugelernt: Bei uns im Dorf haben Angestellte eines Wasserversorgers einen Schachtdeckel geöffnet, und jemand ist in einen ca. 2 m tiefen Schacht hinuntergestiegen, um am Wasseranschluss irgendwelche Arbeiten auszuführen. Zum Glück waren noch zwei andere Mitarbeiter oben, denn der Mann legte sich plötzlich "schlafen", - er kippte im Schacht um. Die haben das natürlich gesehen und den gleich herausgeholt.

Der Grund: Wenn ein Deckel eines Schachtes lange Zeit nicht geöffnet wurde und bei starker Hitze und direkter Sonneneinstrahlung auf den Gussdeckel noch nachteilige Faktoren dazukommen, dann kann es schon bei 2 m zu Komplikationen kommen. Deshalb sind wir bei Wartungsarbeiten in Schächten (z.B. Grundwasserschacht) immer zu dritt, der im Schacht befindliche hat einen Sicherheitsgurt unter den Achseln, mit eingeklinktem Seil, und bei größerer Tiefe steht ein Kompressor oben am Loch, mit Schlauch nach unten, wodurch dann immer Luft hinuntergepumpt wird.

Heutzutage werden die meisten dieser Brunnen gebohrt, also man verwendet da ein 100er Brunnenrohr (oder größer, je nach Bedarf). Durch Unfälle mit Kindern, oder auch Haustieren, die in diese Schächte hineingeplumpst sind (oft mit tödlichem Ausgang), geht man weg vom Graben.

Bohrwerkzeug für einen Brunnen zur 1. Schicht kann man sich leihen, und dann trifft das zu, dass man seinen Brunnen auch verschweigen kann. Wenn man aber auf Nummer sicher geht und auf die 2. Grundwasserschicht abzielt, die zum einen (noch) sauber ist und zum anderen eine ganz andere Ergiebigkeit (Sicherheit)bietet, dann braucht man einen professionellen Brunnenbohrer mit seinen Maschinen und Geräten. Bohrtiefe dann - je nach Gegend - 30 - 100 m, manchmal auch noch mehr. Der Durchbruch von der 1. zur 2. Schicht muss dann fachmännisch mit Betonit abgedichtet werden, damit nicht langfristig das Wasser aus der 1. Schicht die 2. Schicht versaut (was in vielen Fällen schon vorgekommen ist)

Jetzt kommts: Dieser Brunnenbohrer mit angemeldetem Gewerbe ist gesetzlich verpflichtet, jeden gebohrten Brunnen zu melden, resp. er fängt erst gar nicht an, wenn keine Genehmigung vorliegt. Andernfalls tritt man ihm in die Weichteile und er ist seinen Gewerbeschein los.

Also, das nur als Detailinformation für denjenigen, der sich mit dem Brunnen-Gedanken trägt und für den diese Materie neu ist.


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