Der EuGH bleibt sich treu
nach meiner unmassgeblichen Erfahrung: Wenn eine Entscheidung zu Lasten der BRD bzw. insbesondere des Bundesbürgers ansteht, so wird diese zulasten desselben erfolgen.
Diesmal: die BRD fordert (sinnvollerweise) eine telephonische Erreichbarkeit der Online Shops. Der EuGH: nicht nötig!
Wer schon mal versucht hat Unklarheiten per email zu beheben, weiss was das bedeutet.
mfg