Der EuGH bleibt sich treu

aliter, Mittwoch, 10.07.2019, 19:01 (vor 1723 Tagen)2030 Views

nach meiner unmassgeblichen Erfahrung: Wenn eine Entscheidung zu Lasten der BRD bzw. insbesondere des Bundesbürgers ansteht, so wird diese zulasten desselben erfolgen.
Diesmal: die BRD fordert (sinnvollerweise) eine telephonische Erreichbarkeit der Online Shops. Der EuGH: nicht nötig!
Wer schon mal versucht hat Unklarheiten per email zu beheben, weiss was das bedeutet.
mfg


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