Art der Einkuenfte, Entsendung

CalBaer, Mittwoch, 10.07.2019, 01:34 (vor 1751 Tagen) @ DT1656 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 10.07.2019, 01:41

Im Doppelbesteuerungsabkommen D-USA kann man auch nochmal nachschauen,
wenn ich mich nicht ganz täusche, gibt es eine Wahl-Regelung zur
2-jährigen Steuerfreiheit in USA, aber dann muß man seine Einkünfte in D
versteuern (was meistens teurer ist).

Das haengt wieder von den Arten der Einkuenfte und dem Bundesstaat ab. In den meisten Bundesstaaten zahlt man ausserdem unterschiedlich hohe State Income Tax. Ich weiss auch nicht, ob die Bundesstaaten bei dieser 2-jaehrigen Steuerfreiheit mitmachen. Einige Einkuenfte werden in den USA auch hoeher besteuert als in D, z.B. langfristige Kapitalertraege. Zudem muss man auslaendische Konten und Depots dem IRS melden, und natuerlich daraus Einkuenfte versteuern. Allerdings wird es hier wieder kompliziert, denn es gibt im Detail Unterschiede zwischen Resident und Non-Resident-Aliens. Es kann also sein, dass man mit der 2-jaehrigen Steuerfreiheit sogar guenstiger faehrt. Allerdings kenne ich das nicht, das war bei mir auch nie ein Thema.

Da der Sohn, so wie es aussieht, von einer deutschen Firma entsandt wird, sind noch einige Besonderheiten zu beachten. Man sollte sich auf jedem Fall von einem deutschen Steueerexperten beraten lassen. Genauso sollte man sich bei Krankenkasse und Rentenbehoerde erkundigen. Stichwort Entsendegesetz.

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