Entscheidend fuer die steuerliche Behandlung ist nicht der amtliche Wohnsitz

CalBaer, Dienstag, 09.07.2019, 23:48 (vor 1746 Tagen) @ KatzeMinkaMorle1905 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.07.2019, 23:53

Entscheidend fuer die steuerliche Behandlung ist nicht der amtliche Wohnsitz, sondern wo man sich laenger als 182 Tage im Kalenderjahr aufgehalten hat.

Zudem kann man im Jahr des Umzuges, Umzugskosten ein beiden Laendern geltend machen, insofern man in beiden Laendern eine Steuererklaerung abgeben muss. Hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen USA-D, man muss nicht doppelt Steuern zahlen. Falls man im Jahr des Umzuges in Deutschland noch steuerpflichtig ist, kann man in Deutschland gezahlte Steuern in den USA absetzen, d.h. man bekommt Steuern von den USA teilweise erstattet. Hat man keinerlei Einkommen mehr in Deutschland und haelt sich weniger als 183 Tage in Deutschland auf, muss man auch keine Steuererklaerung mehr in Deutschland abgeben. Es gibt spezialisierte Steuerexperten in den USA, auch deutschsprachig, als CPA zertifiziert, die sich gut auskennen. Die sind auch nicht teuer.

Ob man in Deutschland weiter angemeldet bleibt, muss man abwaegen. Es hat alles Vor- und Nachteile wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, amtliche Erreichbarkeit (Schreiben von Polizei, Gerichten, Behoerden, GEZ[[zwinker]] , Strafzettel[[zwinker]] ) oder Zustaendigkeit in Passangelegenheiten. Wenn man sich in Deutschland abmeldet, hat man ein Menge Dinge vom Hals. Man kann, muss aber nicht, sich in den USA beim deutschen Konsulat seinen Wohnsitz im Ausland eintragen lassen (somit kann man sich die gezahlte MwSt bei Besuchen am deutschen Flughafen bei Ausreise wieder auszahlen lassen). Ist man in Deutschland abgemeldet (Abmeldebescheinigung mitnehmen und gut aufheben), ist das Konsulat fuer Passangelegenheiten zustaendig, andernfalls wird man dafuer nach Deutschland geschickt (z.B. Passverlaengerung). USA als Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz eintragen lassen geht m.W. nicht. Verlaesst man die EU fuer laenger, kann man sich nur komplett abmelden.

In den USA gibt es kein pol. Meldepflicht wie in Deutschland. Als Auslaender muss man nur seine Adresse, unter der man erreichbar ist, dem DHS mitteilen. Wer einen Fuehrerschein braucht, wird bei der lokalen Fuehrerscheinstelle (DMV) erfasst. Fuer den Fuehrerschein (Driver's License) muss man in fast allen Staaten Tests (theoretisch und Fahrtest) machen, deutsche Fuehrerscheine werden nicht umgeschrieben. Das sollte aber als Deutscher in zwei Wochen zu erledigen sein (das Fahrschuldbuch kann man sich vorher online besorgenund sich auf den theoretischen Test vorbereiten). Man sollte sich auch seinen Punktestand in Flensburg in englisch ausstellen lassen. In manchen Staaten wird das fuer die KfZ-Versicherungen anerkannt und bekommt u.U. von Anfang an guenstigere Tarife, in Kalifornien leider nicht.

Das ist bei mir alles schon sehr lange her, es kann sich auch etwas geandert haben. Sollte mir noch was einfallen, melde ich mich noch mal.

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