Du mußt bei Deinem Employer jedoch ein W-4 Form ausfüllen. (mT)

DT, Dienstag, 09.07.2019, 21:45 (vor 1744 Tagen) @ Mephistopheles1988 Views

https://www.irs.gov/forms-pubs/about-form-w-4

Das geht an den IRS (Internal Revenue Service, US Finanzbehörde) um die korrekte income tax zu withholden (zurück zu halten).
Du mußt dann bis zum 15.4. des Folgejahres ein Form 1040 ausfüllen, um zuviel gezahlte Einkommensteuer zurück zu bekommen.

https://www.irs.gov/forms-pubs/about-form-1040

Außerdem brauchst Du ein korrektes Visum, denn mit einem WB oder WT Stempel im Paß einzureisen und dann in den USA Geld zu verdienen und länger als 3 Monate zu bleiben bringt Du unendlichen Ärger mit dem DHS (Department of Homeland Security) ein. Vermutlich brauchst Du ein H-1B oder ein L-1 Visum.
https://www.usvisaservice.de/visum-usa/arbeitsvisum/

Desweiteren brauchst Du eine SSN (social security number) und idealerweise einen US Führerschein, damit Du Dich bei allem möglichen (wie Bank usw) ausweisen kannst. Also mußt Du ein den ersten Tagen zur Social Security Administration (SSA) und Dir diese Nummer besorgen. Ohne die bist Du "nichts" und es gibt gar nichts. Kein Bankaccount, kein Telefon- oder Internetanschluß, kein Kabelanschluß, nichts.
https://www.ssa.gov/

Die Mär, in den USA gäbe es keine Meldepflicht, stimmt also nur soweit, als man danach umziehen kann usw ohne daß man sich irgendwo "anmelden" muß.

Aber das DHS und die IRS wissen ganz genau bescheid.

Wie Du vermeiden willst, daß Dich "jemand erwischen muß" ist mir bei der Pflicht zum Ausfüllen der W-4 Forms beim dortigen Arbeitgeber schleierhaft.

Im Doppelbesteuerungsabkommen D-USA kann man auch nochmal nachschauen, wenn ich mich nicht ganz täusche, gibt es eine Wahl-Regelung zur 2-jährigen Steuerfreiheit in USA, aber dann muß man seine Einkünfte in D versteuern (was meistens teurer ist).


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